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Steuern als Vermieter: Was Sie absetzen können — vollständige Liste 2026

Vermieter können deutlich mehr absetzen als die meisten wissen. Von Zinsen bis Verwaltungskosten, AfA bis Renovierung — diese vollständige Liste zeigt alle legalen Steuervorteile.

Steuern als Vermieter: Was Sie absetzen können — vollständige Liste 2026

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Mieteinnahmen sind als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" steuerpflichtig. Das Gute: Fast alle Kosten, die mit der Immobilie zusammenhängen, können gegengerechnet werden. Bei genug Abzügen ergibt sich oft ein steuerlicher Verlust — der mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden kann.

1. Absetzung für Abnutzung (AfA)

Steuern als Vermieter: Was Sie absetzen können — vollständige Liste 2026

Die AfA ist der größte Steuerposten für Vermieter.

  • Normales Gebäude: 2 % p. a. des Gebäudewerts (nicht des Grundstückswerts!)
  • Denkmalschutz: 9 % p. a. für 8 Jahre, dann 7 % für 4 Jahre (§ 7i EStG)
  • Neubau ab 2023: 3 % p. a. (erhöhte AfA nach § 7 Abs. 5a EStG)

Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Grundstückswert 100.000 €. Gebäudewert: 300.000 €. AfA 2 %: 6.000 €/Jahr Steuerabzug. Bei Grenzsteuersatz 42 %: 2.520 €/Jahr Steuerersparnis.

2. Darlehenszinsen

Zinsen für Immobilienkredite sind vollständig als Werbungskosten abziehbar — solange die Immobilie vermietet ist. Tilgungsanteile sind NICHT abziehbar (nur Zinsen!).

3. Verwaltungskosten

  • Hausverwaltung: vollständig abziehbar
  • Hausgeld (Verwaltergebühr, nicht der Anteil Instandhaltungsrücklage): abziehbar
  • Steuerberater-Kosten (anteilig für Vermietung): abziehbar
  • Buchführungskosten: abziehbar

4. Instandhaltung und Reparatur

  • Reparaturen (Heizung, Wasserschaden, defekte Fenster): vollständig im Jahr der Zahlung abziehbar
  • Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren): abziehbar
  • Achtung Herstellungsaufwand: Maßnahmen, die über Erhaltung hinausgehen (z. B. Dachausbau), sind Herstellungskosten → nur über AfA abziehbar, nicht sofort

5. Sonstige Werbungskosten — vollständige Liste

KostenartAbziehbar?
GrundsteuerJa, vollständig
GebäudeversicherungJa
Haftpflichtversicherung (Vermieter)Ja
Fahrtkosten zur ImmobilieJa (0,30 €/km oder tatsächliche Kosten)
Inserate / Exposé-KostenJa
Leerstand-NebenkostenJa
Rechtsberatung (Mietrecht)Ja
Kontoführungsgebühren (Mietkonto)Ja
Abschreibung Möbel (vermietete Ferienwohnung)Ja (10 Jahre GWG oder AfA)
Nichtabziehbar: Tilgung, private NutzungNein

6. Vorweggenommene Werbungskosten

Kosten, die vor der ersten Vermietung entstehen (Umbau, Erschließung, Inserate), sind als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar — wenn Vermietungsabsicht nachgewiesen wird.

7. Steuerliche Verlustverrechnung

Wenn Werbungskosten die Mieteinnahmen übersteigen → Verlust aus Vermietung. Dieser mindert das zu versteuernde Gesamteinkommen. Bei 42 % Grenzsteuersatz und 10.000 € Verlust: 4.200 € weniger Einkommensteuer.

Weiterführende Ratgeber

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