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AfA bei Immobilien: Abschreibung richtig berechnen und steuerlich optimal nutzen

Die Abschreibung (AfA) ist das mächtigste Steuerspar-Instrument für Immobilien-Investoren. Wie sie funktioniert, wie hoch sie ist und wie Sie sie optimal nutzen.

AfA bei Immobilien: Abschreibung richtig berechnen und steuerlich optimal nutzen

Was ist die AfA bei Immobilien?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung — im Volksmund Abschreibung. Das Finanzamt geht davon aus, dass Gebäude über die Zeit an Wert verlieren, und erlaubt Ihnen daher, diesen angenommenen Wertverlust jährlich als Werbungskosten abzuziehen. Das reduziert Ihre zu versteuernden Mieteinnahmen — und damit Ihre Steuerlast. Die AfA ist für Vermieter das mächtigste legale Steuersparmodell.

Wie hoch ist die AfA bei Immobilien?

AfA bei Immobilien: Abschreibung richtig berechnen und steuerlich optimal nutzen
Gebäudetyp / BaujahrAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäude (Baujahr ab 1925)2,0 % p.a.50 Jahre
Wohngebäude (Baujahr vor 1925)2,5 % p.a.40 Jahre
Gewerbeimmobilien3,0 % p.a.33 Jahre
Neubau seit 2023 (§ 7 Abs. 5a EStG)3,0 % p.a.33 Jahre
Denkmalschutz (§ 7i EStG)Bis 9 % p.a. (8 Jahre), dann 7 % (4 Jahre)12 Jahre Sonder-AfA

Grundstück ist nicht abschreibungsfähig!

Wichtig: AfA bezieht sich nur auf das Gebäude, nicht auf das Grundstück. Das Grundstück nutzt sich nicht ab. Bei jedem Kauf müssen Sie daher den Kaufpreis aufteilen. Typische Aufteilung:

  • Stadtlage: 70 % Gebäude / 30 % Grundstück
  • Landliche Lage: 80 % Gebäude / 20 % Grundstück
  • Sehr teure Lagen (München, Hamburg): 50 % / 50 % möglich

Das Finanzamt hat eigene Berechnungshilfen (Arbeitshilfe AfA Aufteilung). Im Zweifel gilt die tatsächliche Wertzuordnung — ein Gutachter kann helfen.

AfA Praxisbeispiel

Kaufpreis Eigentumswohnung: 350.000 €. Grundstücksanteil laut Finanzbehörde: 20 %. Gebäudeanteil: 280.000 €. AfA-Satz 2 %:

PositionBetrag
AfA-Bemessungsgrundlage280.000 €
Jährliche AfA (2 %)5.600 €
Steuerersparnis (Steuersatz 35 %)1.960 €/Jahr
Steuerersparnis über 50 Jahre98.000 €

Erhöhte AfA für Neubau 2023 (Sonder-AfA § 7b)

Für neu gebaute Mietwohnungen ab 2023 gibt es eine erhöhte lineare AfA von 3 % (statt 2 %). Damit amortisiert sich das Gebäude bereits nach 33 Jahren — und die jährliche Steuerersparnis ist 50 % höher. Zudem gibt es eine degressive Abschreibungsmöglichkeit für Neubauten bis 2023.

Renovierungen und Erhaltungsaufwendungen: AfA oder sofort absetzen?

  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen und kleinere Maßnahmen → sofort im Jahr absetzen
  • Herstellungsaufwand: Erhöhung des Gebrauchswerts → wird auf AfA-Bemessungsgrundlage aufgeschlagen
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Renovierungen in den ersten 3 Jahren über 15 % des Gebäudewertes → zwingend auf AfA-Basis

Checkliste: AfA optimal nutzen

  • ☐ Kaufpreisaufteilung (Gebäude / Grundstück) dokumentieren
  • ☐ Baujahr des Gebäudes klären (Einfluss auf AfA-Satz)
  • ☐ Renovierungen in ersten 3 Jahren: 15 %-Grenze im Blick behalten
  • ☐ Neubau 2023+: Erhöhte AfA 3 % nutzen
  • ☐ Denkmal: Sonder-AfA prüfen (§ 7i EStG)
  • ☐ Steuerberater für optimale Deklaration einschalten

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