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Instandhaltungsrücklage: Wie viel sollte ich zurücklegen?

Die Instandhaltungsrücklage ist Pflicht für Eigentümer. Wir erklären die Peters'sche Formel, WEG-Rücklage und was passiert, wenn die Rücklage zu niedrig ist.

Instandhaltungsrücklage: Wie viel sollte ich zurücklegen?

Warum ist eine Rücklage wichtig?

Instandhaltungsrücklage: Wie viel sollte ich zurücklegen?

Immobilien verschleißen. Dach, Heizung, Fassade — alles muss irgendwann erneuert werden. Wer keine Rücklage hat, muss bei Bedarf aus eigener Tasche zahlen oder eine teure Sonderumlage beschließen.

Peters'sche Formel

Faustregel: Instandhaltungskosten über die Nutzungsdauer = 65–75 % des Neubauwerts. Pro m² und Jahr: ca. 10–15 €/m². Bei 80 m² ETW: 800–1.200 €/Jahr oder 67–100 €/Monat.

WEG-Rücklage nach II. BV

  • Gebäude bis 22 Jahre alt: 7,10 €/m² Wohnfläche p.a.
  • 22–32 Jahre: 9 €/m²
  • Über 32 Jahre: 11,50 €/m²

Häufiger Fehler

Viele WEGs legen zu wenig zurück. Vor dem Kauf: Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen lesen und Rücklagenhöhe prüfen. Niedrige Rücklage = Risiko einer Sonderumlage nach dem Kauf.

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