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Indexmiete und Staffelmiete: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Index- und Staffelmieten sind Alternativen zur klassischen Mieterhöhung. Was sie sind, wie sie berechnet werden und wann welche Variante sinnvoll ist.

Indexmiete und Staffelmiete: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Was sind Indexmiete und Staffelmiete?

Beide sind Mietvertragstypen, bei denen die Miete nach klar definierten Regeln angepasst wird — ohne jedes Mal eine separate Mieterhöhung nach § 558 BGB begründen zu müssen.

Indexmiete (§ 557b BGB)

Indexmiete und Staffelmiete: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Die Indexmiete koppelt Mietanpassungen an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Steigt die Inflation, steigt die Miete — sinkt sie, sinkt theoretisch auch die Miete.

Wie funktioniert die Anpassung?

Formel: Neue Miete = Alte Miete × (Neuer VPI / Alter VPI)

Beispiel:
Miete 2022: 900 €, VPI 2022: 117,1
VPI 2026: 130,0
Neue Miete: 900 × (130,0 / 117,1) = 999,15 € (+11 %)

Für die Anpassung muss der Vermieter schriftlich informieren — die Erhöhung gilt dann zum übernächsten Monat nach der Mitteilung.

Wann sinnvoll?

  • In Hochinflationsphasen: Vermieter profitieren überproportional
  • In Niedriginflationsphasen: Miete steigt kaum — gut für Mieter
  • Kein Aufwand: Keine Begründung, kein Mietspiegel nötig

Staffelmiete (§ 557a BGB)

Die Staffelmiete legt die Mietsteigerungen für mehrere Jahre im Voraus fest. Im Vertrag steht zum Beispiel: "2025: 900 €, 2026: 950 €, 2027: 1.000 €".

Regeln für Staffelmieten

  • Mindestabstand zwischen Erhöhungen: 12 Monate
  • Betrag der Erhöhung muss als konkreter € angegeben werden (nicht als %)
  • Mietpreisbremse gilt: Staffelmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % nicht überschreiten (bei angespanntem Markt)
  • Während Staffelmietzeit: Keine zusätzlichen Mieterhöhungen nach § 558 BGB möglich

Vergleich: Was passt zu welcher Situation?

FaktorIndexmieteStaffelmiete
Planbarkeit für VermieterUnsicher (VPI variiert)Sicher (Beträge festgelegt)
Planbarkeit für MieterUnsicherSicher
InflationsschutzJa (automatisch)Nein (festgelegt)
Administrativer AufwandGeringSehr gering (einmalig im Vertrag)
Mietpreisbremse-RisikoMittel (wenn VPI stark steigt)Planbar einzuhalten

Was Vermieter beachten müssen

  • Indexmiete: Nicht mit Staffelmiete kombinierbar im gleichen Vertrag
  • Beide Formen ersetzen die Mieterhöhung auf Vergleichsmiete — kein doppeltes Erhöhungsrecht
  • Formvorschriften: Schriftlich, vollständige Angaben nötig

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