Was sind Indexmiete und Staffelmiete?
Beide sind Mietvertragstypen, bei denen die Miete nach klar definierten Regeln angepasst wird — ohne jedes Mal eine separate Mieterhöhung nach § 558 BGB begründen zu müssen.
Indexmiete (§ 557b BGB)

Die Indexmiete koppelt Mietanpassungen an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Steigt die Inflation, steigt die Miete — sinkt sie, sinkt theoretisch auch die Miete.
Wie funktioniert die Anpassung?
Formel: Neue Miete = Alte Miete × (Neuer VPI / Alter VPI)
Beispiel:
Miete 2022: 900 €, VPI 2022: 117,1
VPI 2026: 130,0
Neue Miete: 900 × (130,0 / 117,1) = 999,15 € (+11 %)
Für die Anpassung muss der Vermieter schriftlich informieren — die Erhöhung gilt dann zum übernächsten Monat nach der Mitteilung.
Wann sinnvoll?
- In Hochinflationsphasen: Vermieter profitieren überproportional
- In Niedriginflationsphasen: Miete steigt kaum — gut für Mieter
- Kein Aufwand: Keine Begründung, kein Mietspiegel nötig
Staffelmiete (§ 557a BGB)
Die Staffelmiete legt die Mietsteigerungen für mehrere Jahre im Voraus fest. Im Vertrag steht zum Beispiel: "2025: 900 €, 2026: 950 €, 2027: 1.000 €".
Regeln für Staffelmieten
- Mindestabstand zwischen Erhöhungen: 12 Monate
- Betrag der Erhöhung muss als konkreter € angegeben werden (nicht als %)
- Mietpreisbremse gilt: Staffelmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % nicht überschreiten (bei angespanntem Markt)
- Während Staffelmietzeit: Keine zusätzlichen Mieterhöhungen nach § 558 BGB möglich
Vergleich: Was passt zu welcher Situation?
| Faktor | Indexmiete | Staffelmiete |
|---|---|---|
| Planbarkeit für Vermieter | Unsicher (VPI variiert) | Sicher (Beträge festgelegt) |
| Planbarkeit für Mieter | Unsicher | Sicher |
| Inflationsschutz | Ja (automatisch) | Nein (festgelegt) |
| Administrativer Aufwand | Gering | Sehr gering (einmalig im Vertrag) |
| Mietpreisbremse-Risiko | Mittel (wenn VPI stark steigt) | Planbar einzuhalten |
Was Vermieter beachten müssen
- Indexmiete: Nicht mit Staffelmiete kombinierbar im gleichen Vertrag
- Beide Formen ersetzen die Mieterhöhung auf Vergleichsmiete — kein doppeltes Erhöhungsrecht
- Formvorschriften: Schriftlich, vollständige Angaben nötig