Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf max. 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete in angespannten Wohnungsmärkten. Gilt für Bestandswohnungen, nicht für Neubauten (Erstbezug nach 1.10.2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
In Bundesländern, die sie per Rechtsverordnung aktiviert haben. Aktuell (2026): Berlin, Hamburg, München und umliegende Gemeinden, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart, Freiburg, Heidelberg + weitere Städte. Die Listen ändern sich — auf Landesregelungen achten.
Was können Mieter tun?
- Vergleichsmiete über Mietspiegel ermitteln
- Rüge schriftlich an Vermieter (Voraussetzung für Rückforderung)
- Zu viel gezahlte Miete rückfordern (ab Rüge, max. 30 Monate rückwirkend)
- Mieterverein oder Anwalt einschalten