Ratgeber

Mieterhöhung durchsetzen: Rechtliche Grundlagen und Obergrenzen

Wann und wie darf die Miete erhöht werden? Kappungsgrenze, Mietspiegel, Modernisierungsumlage und Indexmiete — alle Möglichkeiten und Grenzen für Vermieter erklärt.

Mieterhöhung durchsetzen: Rechtliche Grundlagen und Obergrenzen

Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Mieterhöhung durchsetzen: Rechtliche Grundlagen und Obergrenzen

Grundlage: § 558 BGB. Voraussetzungen: Miete muss 15 Monate unverändert sein. Begründungsmittel: Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen (mind. 3). Maximale Erhöhung: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Kappungsgrenze

Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete maximal um 20 % erhöht werden. In angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse): nur 15 % Kappungsgrenze.

Modernisierungsmieterhöhung

Nach Modernisierung kann Miete um 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr erhöht werden (§ 559 BGB). Ankündigungspflicht: 3 Monate vor Maßnahmenbeginn schriftlich.

Indexmiete und Staffelmiete

  • Indexmiete: Miete entwickelt sich mit VPI — Erhöhung ohne bürokratischen Aufwand möglich
  • Staffelmiete: Erhöhungen vorab im Vertrag vereinbart, automatisch
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