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Modernisierungsmieterhöhung: Was Vermieter dürfen und wie Mieter reagieren

Nach einer Modernisierung darf die Miete erhöht werden — aber nicht unbegrenzt. Was gesetzlich erlaubt ist, wie die Ankündigung aussehen muss und was Mieter akzeptieren müssen.

Modernisierungsmieterhöhung: Was Vermieter dürfen und wie Mieter reagieren

Was ist eine Modernisierungsmieterhöhung?

Nach § 559 BGB darf ein Vermieter die Jahresmiete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Das klingt viel — aber es gibt mehrere Begrenzungen.

Was gilt als Modernisierung — was nicht?

Modernisierungsmieterhöhung: Was Vermieter dürfen und wie Mieter reagieren
Modernisierung (umlagefähig)Instandhaltung (NICHT umlagefähig)
Wärmedämmung der FassadeReparatur defekter Heizung
Einbau neuer Heizungsanlage (effizienter)Erneuerung abgenutzter Rohre
Aufzug einbauen (wo keiner war)Aufzug reparieren
Fenster (neue Wärmeschutzverglasung)Fenster reparieren
Barrierereduzierung (Rampe, breitere Türen)Normale Malerarbeiten
Glasfaser-/BreitbandanschlussKabelnetz reparieren

Mischarbeiten: Wenn Modernisierung mit Instandhaltung kombiniert wird (z. B. Dach erneuern + dämmen), müssen die Kosten aufgeteilt werden — nur der Modernisierungsanteil ist umlagefähig.

Berechnung der Mieterhöhung

Formel: Modernisierungskosten × 8 % / 12 = monatliche Mieterhöhung pro Wohnung

Beispiel:
Fassadendämmung Gebäude: 120.000 €
Anteil für 60 m² Wohnung (10 % Anteil): 12.000 €
Jahreserhöhung: 12.000 × 8 % = 960 €
Monatliche Erhöhung: 80 €/Monat

Die Kappungsgrenze: Schutz für Mieter

Die Modernisierungsmieterhöhung darf innerhalb von 6 Jahren die Miete um maximal 3 €/m² erhöhen (§ 559 Abs. 3a BGB).

Beispiel: 60 m² Wohnung, bisherige Miete 800 €:
Maximale Erhöhung: 60 × 3 € = 180 €/Monat
Wenn die berechnete Erhöhung 200 €/Monat wäre → auf 180 € gedeckelt

Ankündigungspflicht: Was Vermieter tun müssen

  • Ankündigung mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich
  • Inhalt: Art und Umfang der Maßnahme, voraussichtliche Dauer, voraussichtliche Mieterhöhung
  • Kostenaufstellung nach Abschluss der Arbeiten
  • Mieter haben 2 Monate Zeit für Sonderkündigungsrecht nach Ankündigung

Was Mieter nicht akzeptieren müssen

  • Maßnahmen, die Härtegründe darstellen (Einkommensverhältnisse, Umzugsbelastung, Alter)
  • Inkorrekte Kostenaufteilung (Instandhaltung als Modernisierung deklariert)
  • Formfehler in der Ankündigung (fehlende Kostenschätzung)

Checklist: Modernisierungsmieterhöhung prüfen

  • [ ] Ist die Maßnahme echte Modernisierung oder Instandhaltung?
  • [ ] Wurde korrekt aufgeteilt (Misch-Maßnahmen)?
  • [ ] Wurde die Kappungsgrenze (3 €/m² in 6 Jahren) eingehalten?
  • [ ] War die Ankündigung form- und fristgerecht?
  • [ ] Gilt Mietpreisbremse — beeinflusst sie die Grenze?

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