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Immobilien und Steuern für Selbstständige 2026: Was anders gilt

Selbstständige und Freiberufler haben bei Immobilien andere Steuerregeln als Angestellte. Wir erklären Besonderheiten bei Finanzierung, Abschreibung und Verkauf.

Immobilien und Steuern für Selbstständige 2026: Was anders gilt

Immobilien und Steuern für Selbstständige: Was anders läuft

Als Selbstständiger oder Freiberufler gelten andere Regeln bei der Immobilienfinanzierung, der steuerlichen Geltendmachung und teilweise beim Verkauf. Wer die Besonderheiten kennt, spart erheblich.

Finanzierung: Warum Selbstständige es schwerer haben

Immobilien und Steuern für Selbstständige 2026: Was anders gilt

Banken betrachten Selbstständige als höheres Kreditrisiko — das Einkommen ist variabel und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert. Typische Anforderungen:

  • 3 Jahre Steuererklärungen (Einkommensteuerbescheid)
  • 3 Jahre Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Aktueller Kontoauszug (letzten 6 Monate)
  • Eigenkapitalquote oft 25–30 % gefordert
  • Bonitätsprüfung strenger als bei Angestellten

Tipp: Durchschnittseinkommen für Kreditberechnung

Banken berechnen bei Selbstständigen oft den Durchschnitt aus 2–3 Jahren. Wer ein schwaches Jahr hatte, sollte dies im Gespräch erklären. Alternativ: Vorlage eines Steuerberater-Testats oder Auftragspipeline-Nachweise.

Betriebliche Nutzung der Immobilie: Was absetzbar ist

Wenn die Immobilie (ganz oder teilweise) betrieblich genutzt wird, gelten besondere Regeln:

  • Häusliches Arbeitszimmer: Anteilige Kosten absetzbar (Fläche/Gesamtfläche)
  • Betriebsstätte: Volle Absetzung der Kosten als Betriebsausgabe
  • Gemischte Nutzung: Aufteilung nach tatsächlicher Nutzung

Betriebsvermögen vs. Privatvermögen: Entscheidende Grenze

MerkmalPrivatvermögenBetriebsvermögen
FinanzierungszinsenNur bei Vermietung absetzbarVolle Betriebsausgabe
AfA2 % p. a. bei Vermietung2 % p. a. (oder mehr bei Sonder-AfA)
Verkauf10-Jahres-Frist (ESt)Gewinn immer steuerpflichtig!
Entnahme ins Priv.-VermögenSteuerpflichtiger Vorgang

Achtung: Immobilien im Betriebsvermögen verlieren die 10-Jahres-Steuerfreiheit beim Verkauf. Im Privatvermögen halten ist oft besser!

Verluste aus Vermietung: Günstig für Selbstständige

Wenn eine Vermietungsimmobilie anfänglich Verluste produziert (AfA > Mieteinnahmen), können diese mit anderen Einkünften (Gewinn aus Selbstständigkeit) verrechnet werden — das senkt die Steuerlast erheblich.

  • Hohe AfA in den ersten Jahren (Kaufnebenkosten, Möbel)
  • Zinsen des Finanzierungskredits absetzbar
  • Ergebnis: Steuerlicher Verlust aus Vermietung → weniger Einkommensteuer auf Gewinn

Gewerbesteuerfalle: Gewerblicher Grundstückshandel

Wer als Selbstständiger mehr als 3 Immobilien in 5 Jahren verkauft ("Drei-Objekt-Grenze"), gilt als gewerblicher Grundstückshändler — mit Gewerbesteuerpflicht und vollem Einkommensteuersatz auf alle Gewinne, auch rückwirkend auf frühere Verkäufe!

Checkliste für Selbstständige beim Immobilienkauf

  • ☑ Privatvermögen vs. Betriebsvermögen klären (mit Steuerberater)
  • ☑ 3 Jahre Steuerbescheide für Banktermin vorbereiten
  • ☑ Nutzungskonzept klären (privat, vermietet, gemischt)
  • ☑ Drei-Objekt-Grenze im Auge behalten
  • ☑ Sonder-AfA-Möglichkeiten prüfen (§ 7g EStG)

Weiterführende Artikel: Finanzierung für Selbstständige | Steuergrundlagen Vermieter | Immobilien-GmbH

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