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Steuern für Vermieter: Die wichtigsten Grundlagen verständlich erklärt

Wer Immobilien vermietet, muss Steuern zahlen — aber auch viel absetzen. Was Anlage V bedeutet, was absetzbar ist und wie Sie die Steuerlast legal senken.

Steuern für Vermieter: Die wichtigsten Grundlagen verständlich erklärt

Mieteinnahmen müssen versteuert werden — doch Vermieter haben zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast legal zu reduzieren. Wir erklären die Grundlagen der Vermieter-Besteuerung verständlich und ohne Juristendeutsch.

Wo werden Mieteinnahmen versteuert?

Mieteinnahmen fallen unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) — kurz V+V. Sie geben diese in der Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung an. Das zu versteuernde Einkommen = Mieteinnahmen minus Werbungskosten.

Was zählt zu den Mieteinnahmen?

Steuern für Vermieter: Die wichtigsten Grundlagen verständlich erklärt
  • Kaltmiete (Nettomiete)
  • Nebenkostenvorauszahlungen oder Pauschalen (soweit nicht abgerechnet)
  • Zuschüsse des Mieters (z.B. für Einbauten) — unter Umständen
  • Mietausfallentschädigung und Abstandszahlungen

Nicht dazu zählen: Rückerstattungen aus Nebenkostenabrechnung, Kautionszahlungen (solange sie nicht einbehalten werden).

Was können Vermieter absetzen?

Laufende Werbungskosten

  • Zinsen auf das Immobiliendarlehen (nicht Tilgung!)
  • Hausverwaltungskosten
  • Grundsteuer (soweit nicht auf Mieter umgelegt)
  • Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz)
  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Schornsteinfegergebühren, Hausmeister, Reinigung
  • Fahrtkosten zur Immobilie (0,30 €/km)
  • Steuerberatungskosten anteilig
  • Inserate für Mietersuche, Maklercourtage (Bestellerprinzip: Vermieter zahlt)

Abschreibung (AfA)

Die wichtigste Steuervorteil für Vermieter: Die Absetzung für Abnutzung (AfA).

GebäudetypAfA-SatzNutzungsdauer
Wohngebäude (Bau ab 1925)2 % p.a.50 Jahre
Wohngebäude (Bau vor 1925)2,5 % p.a.40 Jahre
Neubau (ab 2023)3 % p.a.33 Jahre
Denkmalgebäude9–7 % p.a.Sonderregelung

Wichtig: Die AfA wird nur auf den Gebäudewert berechnet, nicht auf den Grundstückswert. Typisch: 20–30 % des Kaufpreises sind Grundstück (kein AfA), 70–80 % Gebäude (AfA ansetzbar).

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Der Unterschied ist steuerlich entscheidend:

  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen, die den Ist-Zustand erhalten → sofort absetzbar
  • Herstellungskosten: Verbesserungen, die die Qualität erhöhen → nur über AfA absetzbar

Beispiel: Küche erneuern wie zuvor = Erhaltungsaufwand. Küche aufwerten von Standard auf Premiumausstattung = Herstellungskosten.

Steuerliche Verluste aus Vermietung nutzen

Wenn Ihre Werbungskosten (inkl. AfA und Zinsen) die Mieteinnahmen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser kann mit anderen Einkunftsarten (z.B. Gehalt) verrechnet werden — und senkt so Ihren Gesamt-Steuersatz.

In der Anfangsphase einer Finanzierung mit hohen Zinsen ist das häufig der Fall — und war historisch ein bewusstes Steuergestaltungsinstrument.

Wann entfällt die Steuerpflicht auf Mieteinnahmen?

  • Wenn Sie das Haus nach 10+ Jahren verkaufen, ist der Gewinn steuerfrei
  • Wenn Sie das Objekt selbst nutzen, fallen keine V+V-Steuern an
  • Kleine Einnahmen unter 520 € im Jahr aus einzelnen Nebenleistungen können steuerfrei sein

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