Steuern

Ferienwohnung steuerlich: Was Vermieter beim Finanzamt beachten müssen

Ferienwohnungen sind steuerlich komplex — zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht. Was Finanzämter prüfen, welche Kosten absetzbar sind und wie man die Steuerlast optimiert.

Ferienwohnung steuerlich: Was Vermieter beim Finanzamt beachten müssen

Ferienwohnung und Steuer: Grundprinzipien

Ferienwohnung steuerlich: Was Vermieter beim Finanzamt beachten müssen

Wer eine Ferienwohnung vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Das bedeutet: Einnahmen werden versteuert, aber Kosten können abgesetzt werden. Die Komplexität entsteht durch Eigen- vs. Fremdnutzung und die Liebhaberei-Problematik.

Vollständige Fremdvermietung: Der einfache Fall

Wird die Ferienwohnung ausschließlich vermietet (keine Eigennutzung), gelten klare Regeln:

  • Alle Einnahmen = Einkünfte aus V+V
  • Alle direkt zurechenbaren Kosten absetzbar: Zinsen, AfA, Versicherungen, Verwaltung, Reparaturen, Nebenkosten
  • Verluste aus Anfangszeiten (Finanzierungskosten > Mieteinnahmen) verrechenbar mit anderen Einkünften

Gemischte Nutzung: Selbst bewohnen und vermieten

Schwieriger: Wenn Sie die Wohnung auch selbst nutzen, werden die Kosten aufgeteilt:

  • Direkt zurechenbar: Kosten nur für Vermietungstage (100 % absetzbar)
  • Gemeinschaftliche Kosten: Nach Tagesanteil aufteilen (Vermiettage / Gesamttage)
  • Leerstand: Strittiger Punkt — wird oft zu 50/50 aufgeteilt oder nach tatsächlichem Nutzungsplan

Das Liebhaberei-Problem

Das Finanzamt prüft bei dauerhaften Verlusten aus der Ferienwohnung, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Ohne diese Absicht → "Liebhaberei" → Verluste werden nicht anerkannt, aber auch Gewinne nicht versteuert.

Indizien gegen Gewinnerzielungsabsicht:

  • Hoher Eigennutzungsanteil (>50 %)
  • Wohnung liegt im Ferienort wo Eigentümer häufig Urlaub macht
  • Verluste über viele Jahre ohne Verbesserungsplan
  • Keine professionelle Vermarktung

Gegenmaßnahme: Totalgewinnprognose (20–30 Jahre) erstellen — zeigt Finanzamt, dass Gewinne langfristig erwartet werden.

Gewerbliche Vermietung: Wann ist sie steuerpflichtig?

Wenn Sie hotelmäßige Zusatzleistungen anbieten (Frühstück, Zimmerreinigung während des Aufenthalts, Concierge), liegt gewerbliche Vermietung vor → Gewerbesteuer fällig. Das ist selten, aber bei Luxus-Ferienwohnungen mit Vollservice möglich.

Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen

  • Umsätze unter 22.000 €/Jahr: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) → keine USt ausweisen
  • Über 22.000 €: Umsatzsteuer 7 % auf Übernachtungsleistung (ermäßigter Satz)
  • Vorteile voller Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug auf Investitionen (Möbel, Renovierung)

Weiterführende Ratgeber

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