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Zweitwohnung: Steuer, Kosten und was es zu beachten gibt

Eine Zweitwohnung bedeutet doppelte Freude — aber auch doppelte Kosten. Was steuerlich abgesetzt werden kann, wann Zweitwohnungsteuer fällig wird und wie man die Kosten optimiert.

Zweitwohnung: Steuer, Kosten und was es zu beachten gibt

Was ist eine Zweitwohnung steuerrechtlich?

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die Sie neben Ihrer Hauptwohnung halten — egal ob selbst genutzt, vermietet oder für Ferienzwecke. Steuerlich gibt es große Unterschiede je nachdem, wie die Wohnung genutzt wird.

Zweitwohnungsteuer: Wann wird sie fällig?

Zweitwohnung: Steuer, Kosten und was es zu beachten gibt

Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Nicht alle Gemeinden erheben sie — aber viele, besonders Tourismusgemeinden und Großstädte. Typische Sätze:

OrtZweitwohnungsteuerBemessungsgrundlage
München18 % der JahresmieteVergleichsmiete (Mietspiegel)
Hamburg8 % der JahresmieteJahresmietwert
Berlin15 % der JahresmieteJahresmietwert
Sylt / Nordsee12–16 %Vermietungseinnahmen oder Mietwert
Viele Kleinstädte0 %Keine Zweitwohnungsteuer

Wann entfällt die Zweitwohnungsteuer?

  • Wenn die Wohnung dauerhaft vermietet ist (kein "Vorhalten für eigene Nutzung")
  • In manchen Gemeinden: wenn die Wohnung weniger als X Tage selbst genutzt wird
  • Berufsbedingte Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) — oft befreit oder reduziert

Doppelte Haushaltsführung: Steuerlich absetzbar!

Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort haben, sind viele Kosten absetzbar:

  • Miete der Zweitwohnung bis max. 1.000 €/Monat (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
  • Heimfahrten: 0,30 € pro km eine Richtung, einmal pro Woche
  • Verpflegungsmehraufwand: erste 3 Monate 28 €/Tag (An-/Abreisetag: 14 €)
  • Umzugskosten und Einrichtungsgegenstände (anteilig)

Voraussetzung: Hauptwohnsitz bleibt am Heimatort, Arbeitsstätte ist am zweiten Ort, und Sie tragen die Kosten des Haupthausstands selbst.

Vermietung der Zweitwohnung: Steuerliches Gestaltung

Vollständige Vermietung

  • Einnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Alle Kosten absetzbar: Zinsen, Abschreibung (AfA), Reparaturen, Verwaltung
  • Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden

Gemischte Nutzung (Ferienwohnung)

  • Selbstgenutzte Tage: Kosten NICHT absetzbar
  • Vermietete Tage: Kosten anteilig absetzbar
  • Leerstand: Aufteilung nach Verhältnis (selbst/vermietet/Leerstand)
  • Liebhaberei-Prüfung: Finanzamt prüft bei dauerhaften Verlusten, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht

Verkauf der Zweitwohnung: Spekulationssteuer

Wichtig: Anders als beim Eigenheim gilt beim Verkauf einer Zweitwohnung die 10-Jahres-Spekulationsfrist. Wenn Sie die Wohnung nicht dauerhaft selbst bewohnt haben und weniger als 10 Jahre gehalten haben, fällt Einkommensteuer auf den Gewinn an.

Weiterführende Ratgeber

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