Steuern

AfA Immobilien: Wie die Abschreibung funktioniert und wieviel Sie wirklich sparen

Abschreibung (AfA) ist einer der größten Steuervorteile für Immobilieninvestoren. Wie sie berechnet wird, welche Sätze gelten und wie man sie optimal einsetzt.

AfA Immobilien: Wie die Abschreibung funktioniert und wieviel Sie wirklich sparen

Was ist die AfA bei Immobilien?

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" — also steuerliche Abschreibung. Sie dürfen jährlich einen Teil des Gebäudewerts als Werbungskosten absetzen, auch wenn das Gebäude tatsächlich nicht an Wert verliert. Das reduziert Ihre Steuerlast erheblich.

Wichtig: Nur der Gebäudewert wird abgeschrieben, nicht das Grundstück. Das Grundstück nutzt sich nicht ab.

Welche AfA-Sätze gelten?

AfA Immobilien: Wie die Abschreibung funktioniert und wieviel Sie wirklich sparen
GebäudeartAfA-SatzNutzungsdauerRechtsgrundlage
Normale Wohn-/Geschäftsgebäude (ab 1925)2 % p. a.50 Jahre§ 7 Abs. 4 EStG
Neubau ab 2023 (Wohngebäude)3 % p. a.33 Jahre§ 7 Abs. 4 EStG n. F.
Gebäude vor 19252,5 % p. a.40 Jahre§ 7 Abs. 4 EStG
Denkmalschutz-Sanierung (Vermieter)9 % (8 J.) + 7 % (4 J.)12 Jahre§ 7i EStG
Sanierungsgebiet / Städtebaumaßnahme9 % (7 J.) + 7 % (6 J.)Sonderregelung§ 7h EStG

Wie wird die AfA-Basis berechnet?

AfA-Basis = Gebäudeanteil des Kaufpreises (ohne Grundstück). Die Aufteilung erfolgt entweder vertraglich oder per Finanzmethode (Arbeitshilfe des BMF).

Beispiel:
Kaufpreis gesamt: 400.000 €
Grundstückswert: 120.000 € (30 %)
Gebäudewert: 280.000 €
AfA (2 %): 5.600 € pro Jahr

Bei Grenzsteuersatz 42 %: Steuerersparnis = 5.600 × 42 % = 2.352 € jährlich

Grundstücks-Gebäude-Aufteilung: Wichtige Entscheidung

Je höher der Gebäudeanteil (und je niedriger der Grundstücksanteil), desto mehr AfA. Das Finanzamt hat eine Arbeitshilfe (Sachwertverfahren) zur Aufteilung. Aber: Wenn der Kaufvertrag eine eigene Aufteilung enthält und die wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt, ist sie bindend.

Tipp: Lass die Aufteilung durch einen Steuerberater optimieren. Ein höherer Gebäudeanteil (60–70 % statt 30–40 %) spart über 10 Jahre tausende Euro.

AfA und Verkauf: Nachversteuerung

Wenn Sie eine Immobilie unter 10 Jahren halten und verkaufen, werden alle abgeschriebenen Beträge mit dem Gewinn verrechnet — und Sie zahlen Steuer darauf. Bei Verkauf nach 10 Jahren: kein Problem, da der Verkauf steuerfrei ist.

Sonder-AfA für Neubauten (§ 7b EStG)

Für neue Wohngebäude, die bis 2026 genehmigt und bis 2027 fertiggestellt werden: 5 % Sonder-AfA in den ersten 4 Jahren (zusätzlich zur linearen AfA). Das beschleunigt die Steuerersparnis erheblich — besonders attraktiv für Investoren mit hohem Steuersatz.

Weiterführende Ratgeber

Teilen: