Steuern

Hausverkauf und Steuer: Wann Sie keine Spekulationssteuer zahlen müssen

Wer eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkauft, zahlt Spekulationssteuer. Aber es gibt Ausnahmen — besonders für selbst genutzte Objekte. Was gilt, wie Sie rechnen, und wann Sie steuerfrei sind.

Hausverkauf und Steuer: Wann Sie keine Spekulationssteuer zahlen müssen

Wann fällt Spekulationssteuer beim Hausverkauf an?

Grundregel: Wer eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) versteuern. Der Steuersatz entspricht dem persönlichen Einkommensteuersatz — bei Spitzenverdienern also bis zu 45 %.

Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags (Unterschrift) und endet mit dem notariellen Verkaufsvertrag — nicht mit der Übergabe oder Grundbucheintragung.

Die wichtigste Ausnahme: Selbstnutzung

Hausverkauf und Steuer: Wann Sie keine Spekulationssteuer zahlen müssen

Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde — auch wenn die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Konkret:

SituationSteuerpflichtig?
Kauf 2020, Verkauf 2025 (5 Jahre), vermietetJa
Kauf 2020, selbst genutzt 2020–2025, Verkauf 2025Nein (Eigennutzung 2023, 2024, 2025)
Kauf 2015, vermietet 2015–2025, Verkauf 2026Nein (10 Jahre abgelaufen)
Kauf 2018, vermietet 2018–2022, Eigennutzung 2023–2024, Verkauf 2024Nein (Eigennutzung 2022, 2023, 2024 — Verkaufsjahr zählt als letztes)

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet?

Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis − Werbungskosten
Werbungskosten: Maklercourtage, Notarkosten, Sanierungskosten (nicht AfA-abgeschrieben), Modernisierungen

Beispiel: Kauf 2019 für 300.000 €, Sanierung 30.000 €, Makler beim Verkauf 15.000 €, Verkauf 2022 für 450.000 €:
Steuerpflichtiger Gewinn: 450.000 − 300.000 − 30.000 − 15.000 = 105.000 €

Wann genau beginnt und endet die 10-Jahres-Frist?

  • Beginn: Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags
  • Ende: Datum der notariellen Beurkundung des Verkaufsvertrags
  • Exakt auf den Tag genau — 10 Jahre und 1 Tag reichen
  • Bei Erbschaft: Anschaffungsdatum des Erblassers gilt weiter

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