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Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen: Was geht, was nicht

Handwerker, Haushaltshilfe, Gärtner — vieles rund ums Haus lässt sich steuerlich geltend machen. Wie der Steuerabzug funktioniert und wo die Grenzen liegen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen: Was geht, was nicht

Welche Kosten sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen: Was geht, was nicht

Der § 35a EStG ermöglicht einen direkten Steuerabzug von der Steuerschuld — nicht nur als Werbungskosten. Das macht die Förderung besonders wertvoll.

Drei Kategorien mit unterschiedlichen Grenzen

KategorieAbzugMax. Abzug/Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2)20 % der Lohnkosten4.000 €
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3)20 % der Lohnkosten1.200 €
Minijob im Haushalt (§ 35a Abs. 1)20 % des Arbeitgeberbruttos510 €

Was gilt als haushaltsnahe Dienstleistung?

  • Reinigungskraft / Haushaltshilfe
  • Pflege- und Betreuungsleistungen (Senioren, Kinder)
  • Garten- und Rasenpflege
  • Schneeräumen und Winterdienst
  • Wäscheservice
  • Au-pair (soweit im Haushalt tätig)

Was gilt als Handwerkerleistung?

  • Reparaturen: Elektrik, Sanitär, Heizung
  • Malerarbeiten, Tapezieren
  • Fenster und Türen reparieren/austauschen
  • Bodenbeläge verlegen
  • Dach, Fassade, Außenanlagen
  • NICHT: Neubaumaßnahmen (nur Erhaltung und Renovierung)

Wichtig: Nur Lohnkosten, keine Materialkosten!

Der Steuerabzug gilt nur für den Arbeitsanteil — nicht für Materialkosten. Der Handwerker muss eine Rechnung ausstellen, die Arbeits- und Materialkosten separat ausweist.

Beispiel:
Rechnung Maler: 3.000 € gesamt
Davon Arbeit: 1.500 €, Material: 1.500 €
Steuerabzug: 20 % von 1.500 € = 300 € direkt von der Steuer

Was unbedingt zu beachten ist

  • Keine Barzahlung — Überweisung zwingend (Finanzamt verlangt Kontoauszug)
  • Rechnung muss Namen, Adresse, Stundensätze und separate Lohn-/Materialkosten aufführen
  • Nur Leistungen im/am Haushalt (nicht in Werkstatt des Handwerkers)
  • Ferienwohnung: Nur wenn selbst genutzt (nicht bei Vermietung)

Weiterführende Ratgeber

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