Steuern

Immobilien vererben und verschenken: Steuern sparen mit den richtigen Strategien

Eine Immobilie zu vererben oder zu verschenken hat steuerliche Konsequenzen — aber auch große Chancen zur Steueroptimierung. Was Freibeträge bedeuten, wie man klug vorausplant und was Nießbrauch dabei leistet.

Immobilien vererben und verschenken: Steuern sparen mit den richtigen Strategien

Erbschaft oder Schenkung: Was ist besser?

Wer eine Immobilie weitergeben will, hat zwei Wege: vererben (nach Tod) oder schenken (zu Lebzeiten). Der steuerliche Unterschied ist gering — aber die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Schenkung sind weit größer.

Steuerliche Freibeträge (§ 16 ErbStG)

Immobilien vererben und verschenken: Steuern sparen mit den richtigen Strategien
VerwandtschaftsverhältnisFreibetragSteuerkl.Steuersatz (über Freibetrag)
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €I7–30 %
Kinder400.000 €I7–30 %
Enkelkinder200.000 €I7–30 %
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II15–43 %
Nichtverwandte20.000 €III30–50 %

Wichtig: Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer früh plant, kann durch mehrfache Schenkungen innerhalb von 10-Jahres-Fenstern deutlich mehr steuerfrei übertragen.

Bewertung der Immobilie für die Steuer

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG) — meist Sach- oder Ertragswertverfahren, angepasst durch Bewertungsfaktoren. Die Steuerwerte lagen früher oft unter Marktwert. Seit Reform 2023 sind sie näher am Marktwert, aber oft noch günstiger als ein echter Verkauf.

Nießbrauch: Immobilie schenken, aber weiter nutzen

Eine sehr häufige Strategie: Eltern übertragen die Immobilie auf Kinder, behalten aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Das bedeutet:

  • Eltern dürfen weiterhin in der Immobilie wohnen oder sie vermieten und Miete einbehalten
  • Kinder sind Eigentümer — aber können nichts mit der Immobilie tun solange Nießbrauch besteht
  • Steuerlicher Vorteil: Der Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich (Kapitalwert des Nießbrauchs wird abgezogen)

Beispiel: Immobilienwert 600.000 €, Elternteil 65 Jahre, Nießbrauchswert ca. 180.000 €. Schenkungswert: 420.000 € — unter Kinderfreibetrag von 400.000 € nahezu steuerfrei.

Selbst bewohnte Immobilie: Steuerbefreiung

  • Ehepartner: Überträgt der Verstorbene ein selbst bewohntes Familienheim auf den überlebenden Ehepartner → steuerfrei, ohne Wertobergrenze (sofern Nutzung fortgesetzt wird)
  • Kinder: Vererbtes Familienheim → steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, wenn Kind mind. 10 Jahre selbst einzieht

Strategien zur Steueroptimierung

  • Schenkung in Tranchen alle 10 Jahre (Freibeträge erneuern sich)
  • Nießbrauch einsetzen (Wertminderung + Nutzungsrecht behalten)
  • Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung (Leibrente)
  • GbR oder GmbH für Immobilienvermögen (bei größeren Portfolios)

Weiterführende Ratgeber

Teilen: