Eigentumswohnung: Was gehört mir wirklich?
Als Wohnungseigentümer besitzen Sie nicht einfach "Ihre Wohnung". Rechtlich besitzen Sie Sondereigentum (Ihre Wohnung) plus einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade usw.). Das klingt abstrakt — hat aber konkrete Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten.
Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

| Bereich | Zugehörigkeit | Entscheidung durch |
|---|---|---|
| Wohnungsinnenraum (Wände, Böden innen) | Sondereigentum | Eigentümer allein |
| Tragende Wände | Gemeinschaftseigentum | WEG-Beschluss nötig |
| Treppenhaus, Flure | Gemeinschaftseigentum | WEG-Beschluss nötig |
| Dach und Fassade | Gemeinschaftseigentum | WEG-Beschluss nötig |
| Fenster | Meist Gemeinschaftseigentum | WEG-Beschluss nötig |
| Heizung (Zentralheizung) | Gemeinschaftseigentum | WEG-Beschluss nötig |
| Balkon-Boden | Oft Sondereigentum | Eigentümer (je nach Teilungserklärung) |
| Kellerabteil | Sondereigentum | Eigentümer allein |
| Stellplatz (wenn Sondereigentum) | Sondereigentum | Eigentümer allein |
Ihre Rechte als Wohnungseigentümer
Recht auf Nutzung
Sie dürfen Ihr Sondereigentum nach eigenem Ermessen nutzen — also wohnen, vermieten, umbauen (soweit baulich möglich und ohne WEG-Beschluss nötig).
Recht auf Informationen
Sie haben ein Recht auf Einsicht in alle WEG-Unterlagen: Protokolle, Verwalterabrechnungen, Verträge. Hausverwaltungen müssen Einsicht gewähren — oft innerhalb von 14 Tagen.
Stimm- und Teilnahmerecht an Eigentümerversammlung
Jeder Eigentümer hat Stimmrecht (Gewichtung je nach Miteigentumsanteilen oder Köpfe — laut Teilungserklärung). Eigentümerversammlungen sind Ihre wichtigste Möglichkeit, WEG-Entscheidungen zu beeinflussen.
Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung
Sie können von der WEG verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß instand gehalten wird. Bei Versäumnissen: Beschlussanfechtung oder Schadensersatz möglich.
Ihre Pflichten als Wohnungseigentümer
Hausgeld zahlen
Monatliches Hausgeld ist Pflicht — unabhängig davon ob Sie wohnen oder vermieten. Hausgeld deckt: Verwaltungskosten, Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsstrom, Instandhaltungsrücklage.
Instandhaltung Ihres Sondereigentums
Schäden in Ihrer Wohnung, die andere Einheiten beeinträchtigen können (z.B. defekte Wasserleitungen → Wasserschaden bei Nachbarn), müssen Sie umgehend beheben lassen.
WEG-Beschlüsse einhalten
Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle bindend — auch wenn Sie dagegen gestimmt haben. Ausnahme: rechtswidrige Beschlüsse können angefochten werden (Frist: 1 Monat!).
Häufige Streitthemen in WEGs
- Sondernutzungsrechte: Darf Eigentümer A auf Gemeinschaftsfläche einen Garten nutzen? Nur wenn im Grundbuch eingetragen!
- Umbauten: Wer darf was umbauen? Tragende Wände immer WEG-Beschluss nötig
- Tierhaltung: Geregelt in Gemeinschaftsordnung oder WEG-Beschluss
- Kurzzeitvermietung (Airbnb): Häufig untersagt oder genehmigungspflichtig
- Parkplatz-Streitigkeiten: Wer darf wo parken?
Checkliste: Nach WEG-Kauf
- ☐ Teilungserklärung lesen: Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaft?
- ☐ Gemeinschaftsordnung: Welche Regelungen gelten für Nutzung, Tiere, Vermietung?
- ☐ Protokolle letzte 3 EV-Versammlungen lesen
- ☐ Höhe Instandhaltungsrücklage prüfen (ausreichend?)
- ☐ Offene Hausgeld-Rückstände des Vorbesitzers klären
- ☐ Hausverwaltungs-Kontakt aufnehmen
- ☐ Eigentümerversammlungs-Einladung abonnieren
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