Die WEG-Eigentümerversammlung: Was Eigentümer wissen müssen
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die jährliche Eigentümerversammlung ist Pflicht — und für viele Eigentümer Quelle von Konflikten und Missverständnissen.
Was ist die Eigentümerversammlung?

Die Eigentümerversammlung (§ 23 WEG) ist das beschlussfassende Organ der WEG. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen getroffen: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen, Verwalterbestellung.
Einladung: Form und Fristen
- Einladungspflicht: Verwalter muss mindestens einmal jährlich einladen
- Frist: Mind. 3 Wochen vor Versammlung (§ 24 Abs. 4 WEG), per Text (E-Mail reicht!)
- Inhalt: Datum, Ort, Uhrzeit und Tagesordnungspunkte
- Fehlerhafte Einladung: Beschlüsse können anfechtbar sein!
Typische Tagesordnungspunkte
- Genehmigung der Jahresabrechnung des Vorjahres
- Genehmigung des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr
- Beschluss über Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Entlastung des Verwalters
- Bestellung oder Abberufung des Verwalters
- Sonstiges (Anträge der Eigentümer)
Stimmrecht und Mehrheitsverhältnisse
| Beschlussart | Erforderliche Mehrheit | Beispiele |
|---|---|---|
| Einfache Mehrheit | Mehr Ja als Nein (der abgegebenen Stimmen) | Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, normale Verwaltung |
| Qualifizierte Mehrheit | 2/3 der abgegebenen und > 50 % der MEA | Bauliche Veränderungen mit wesentlicher Beeinträchtigung |
| Allstimmigkeit | 100 % aller Eigentümer | Grundlegende Änderungen der Gemeinschaftsordnung |
MEA = Miteigentumsanteile (stehen im Grundbuch / Teilungserklärung)
Rechte jedes Eigentümers
- Teilnahme an der Versammlung (persönlich oder per Vollmacht)
- Rede- und Antragsrecht
- Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen (Abrechnung, Protokolle)
- Anfechtung von Beschlüssen (innerhalb 1 Monat nach Beschlussfassung!)
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Nicht erscheinen: Beschlüsse gelten auch für Abwesende — immer hingehen oder bevollmächtigen!
- Beschlüsse nicht prüfen: Protokoll innerhalb 2 Wochen lesen und bei Fehlern sofort reagieren
- Anfechtungsfrist verpassen: Nur 1 Monat Zeit für Klage beim Amtsgericht
- Keine Rücklage prüfen: Instandhaltungsrücklage sollte regelmäßig angepasst werden
WEG-Reform 2020: Was hat sich geändert?
Seit der WEG-Reform 2020 gilt u. a.:
- Beschlüsse auch ohne Versammlung möglich (§ 23 Abs. 3 WEG — Umlaufbeschluss)
- Digitale Eigentümerversammlungen per Video-Konferenz zulässig
- Sondernutzungsrechte können nun ins Grundbuch eingetragen werden
Weiterführende Artikel: WEG-Reform 2020 im Detail | Hausgeld erklärt | Selbstverwaltung als Vermieter