Ratgeber

WEG-Eigentümerversammlung: Ablauf, Rechte, Pflichten & häufige Fehler

Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir erklären Einladung, Beschlüsse, Stimmrecht und typische Stolpersteine.

WEG-Eigentümerversammlung: Ablauf, Rechte, Pflichten & häufige Fehler

Die WEG-Eigentümerversammlung: Was Eigentümer wissen müssen

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die jährliche Eigentümerversammlung ist Pflicht — und für viele Eigentümer Quelle von Konflikten und Missverständnissen.

Was ist die Eigentümerversammlung?

WEG-Eigentümerversammlung: Ablauf, Rechte, Pflichten & häufige Fehler

Die Eigentümerversammlung (§ 23 WEG) ist das beschlussfassende Organ der WEG. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen getroffen: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen, Verwalterbestellung.

Einladung: Form und Fristen

  • Einladungspflicht: Verwalter muss mindestens einmal jährlich einladen
  • Frist: Mind. 3 Wochen vor Versammlung (§ 24 Abs. 4 WEG), per Text (E-Mail reicht!)
  • Inhalt: Datum, Ort, Uhrzeit und Tagesordnungspunkte
  • Fehlerhafte Einladung: Beschlüsse können anfechtbar sein!

Typische Tagesordnungspunkte

  1. Genehmigung der Jahresabrechnung des Vorjahres
  2. Genehmigung des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr
  3. Beschluss über Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
  4. Entlastung des Verwalters
  5. Bestellung oder Abberufung des Verwalters
  6. Sonstiges (Anträge der Eigentümer)

Stimmrecht und Mehrheitsverhältnisse

BeschlussartErforderliche MehrheitBeispiele
Einfache MehrheitMehr Ja als Nein (der abgegebenen Stimmen)Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, normale Verwaltung
Qualifizierte Mehrheit2/3 der abgegebenen und > 50 % der MEABauliche Veränderungen mit wesentlicher Beeinträchtigung
Allstimmigkeit100 % aller EigentümerGrundlegende Änderungen der Gemeinschaftsordnung

MEA = Miteigentumsanteile (stehen im Grundbuch / Teilungserklärung)

Rechte jedes Eigentümers

  • Teilnahme an der Versammlung (persönlich oder per Vollmacht)
  • Rede- und Antragsrecht
  • Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen (Abrechnung, Protokolle)
  • Anfechtung von Beschlüssen (innerhalb 1 Monat nach Beschlussfassung!)

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Nicht erscheinen: Beschlüsse gelten auch für Abwesende — immer hingehen oder bevollmächtigen!
  • Beschlüsse nicht prüfen: Protokoll innerhalb 2 Wochen lesen und bei Fehlern sofort reagieren
  • Anfechtungsfrist verpassen: Nur 1 Monat Zeit für Klage beim Amtsgericht
  • Keine Rücklage prüfen: Instandhaltungsrücklage sollte regelmäßig angepasst werden

WEG-Reform 2020: Was hat sich geändert?

Seit der WEG-Reform 2020 gilt u. a.:

  • Beschlüsse auch ohne Versammlung möglich (§ 23 Abs. 3 WEG — Umlaufbeschluss)
  • Digitale Eigentümerversammlungen per Video-Konferenz zulässig
  • Sondernutzungsrechte können nun ins Grundbuch eingetragen werden

Weiterführende Artikel: WEG-Reform 2020 im Detail | Hausgeld erklärt | Selbstverwaltung als Vermieter

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