Ratgeber

WG-Zimmer vermieten: Tipps, Rechte und Steuern für Vermieter

Wer ein WG-Zimmer vermietet, muss einiges beachten: Mietvertrag, Haftung, Steuern, Nebenkostenabrechnung. Unser Leitfaden für private Vermieter.

WG-Zimmer vermieten: Tipps, Rechte und Steuern für Vermieter

Ein WG-Zimmer zu vermieten ist eine attraktive Möglichkeit, Einnahmen aus einer zu großen Wohnung zu erzielen oder einen Teil der Finanzierungsrate zu decken. Doch viele Vermieter unterschätzen die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten.

Vertragsgestaltung: Hauptmieter oder Einzelverträge?

Es gibt zwei grundlegende Modelle:

ModellVorteileNachteile
Hauptmieter + UntermietverträgeEinfache Verwaltung, ein AnsprechpartnerHauptmieter haftet für alle
Einzelverträge mit jedem MieterDirektes Verhältnis, individuelle KündigungMehr Verwaltungsaufwand
Eigentümer vermietet direkt an WGVolles Kontrolle, kein ZwischenschrittHöherer Koordinationsaufwand

Was muss im WG-Mietvertrag stehen?

WG-Zimmer vermieten: Tipps, Rechte und Steuern für Vermieter
  • Name und Anschrift aller Parteien
  • Genaue Bezeichnung des Zimmers und der Gemeinschaftsflächen
  • Mietbeginn und ggf. Laufzeit (unbefristet oder befristet)
  • Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution (max. 3 Monatsmieten)
  • Regelungen zur Untervermietung des Zimmers (in WG-Verträgen wichtig)
  • Hausordnung, Regelungen zu Gästen, Haustieren
  • Schlüsselübergabe und Protokoll

Steuern: Was Vermieter wissen müssen

Mieteinnahmen aus WG-Zimmern sind steuerpflichtig. Sie müssen in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) angegeben werden.

Was Sie absetzen können

  • Anteilige Abschreibung (AfA) der Immobilie — Zimmeranteil an der Gesamtfläche
  • Anteilige Zinsen auf das Immobiliendarlehen
  • Anteilige Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung — im Verhältnis Fläche)
  • Reparaturen und Instandhaltung (Zimmer direkt oder anteilig)
  • Verwaltungskosten, Inserate, Fahrtkosten zur Besichtigung

Freigrenze für Untervermieter

Wer als Mieter selbst ein Zimmer untervermietet, kann unter bestimmten Umständen von der 520-€-Freigrenze (§ 3 Nr. 26a EStG) profitieren — wenn die Einnahmen im Jahr darunterbleiben. Bei höheren Einnahmen ist volle Steuerpflicht der Nettoeinnahmen gegeben.

Nebenkostenabrechnung in der WG

Gerade in WGs ist die Nebenkostenabrechnung fehleranfällig. Bewährt hat sich:

  • Klare Aufteilung im Mietvertrag definieren (Kopfzahl oder Fläche)
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB innerhalb von 12 Monaten
  • Gemeinsame Kosten (Internet, Strom) durch Hauptmieter abrechnen lassen
  • Pauschale statt Vorauszahlung — vereinfacht die Abrechnung, trägt aber das Risiko beim Vermieter

Haftung und Risiken

  • Mietnomaden: Kaution auf Treuhandkonto, Schufa-Auskunft einholen
  • Schäden: Übergabeprotokoll mit Fotos — unbedingt bei Einzug und Auszug
  • Eigenbedarfskündigung: Möglich, aber Fristen beachten (3–9 Monate je nach Mietdauer)
  • Behördenmeldung: Wohnungsgeberbestätigung bei Einzug Pflicht (Bußgeld sonst möglich)

Zur Wohnungsgeberbestätigung lesen Sie unseren Ratgeber Wohnungsgeberbestätigung bei Einzug. Zum Thema Mietrecht bei Problemen: Mietminderung: Wann und wie hoch?

Checkliste: WG-Zimmer vermieten

  • ☑ Mietvertrag schriftlich — auch bei WG-Zimmern
  • ☑ Einzugsprotokoll mit Fotos erstellen
  • ☑ Kaution auf separatem Konto verwahren
  • ☑ Wohnungsgeberbestätigung ausstellen
  • ☑ Steuerberater für Anlage V der Steuererklärung
  • ☑ Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten
  • ☑ Haftpflichtversicherung prüfen — deckt sie WG-Mieter ab?
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