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Wohnungsgeberbestätigung: Was ist das, wer muss sie ausstellen, und was droht bei Versäumnis?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht bei jedem Einzug. Vermieter müssen sie innerhalb von zwei Wochen ausstellen — sonst drohen Bußgelder. Alles zur korrekten Ausstellung.

Wohnungsgeberbestätigung: Was ist das, wer muss sie ausstellen, und was droht bei Versäumnis?

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Wohnungsgeberbestätigung: Was ist das, wer muss sie ausstellen, und was droht bei Versäumnis?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch: Einzugsbestätigung, Vermieterbescheinigung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung, die der Vermieter dem neuen Mieter beim Einzug ausstellt. Ohne sie kann der Mieter sich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden — was für Behördengänge, Bankeröffnung oder Jobcenter-Anmeldung notwendig ist.

Geregelt ist die Pflicht im Bundesmeldegesetz (BMG, § 19) seit 2015.

Was muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?

  • Name und Anschrift des Vermieters (Wohnungsgebers)
  • Art des Verhältnisses zum Wohnungsgeber (Eigentümer, Verwalter etc.)
  • Einzugsdatum (tatsächliches Datum)
  • Anschrift der bezogenen Wohnung
  • Name aller einziehenden Personen
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

Fristen und Pflichten des Vermieters

  • Ausstellungspflicht: Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
  • Elektronische Übermittlung: Seit 2015 auch digital möglich (strukturierter Datensatz)
  • Bei Verweigerung oder Versäumnis: Bußgeld bis zu 1.000 €

Wann gilt die Pflicht auch für Privatpersonen?

Die Pflicht gilt für jeden, bei dem jemand wohnt — also auch für:

  • Untervermietung (Untervermieter = Wohnungsgeber)
  • Wohngemeinschaften (Hauptmieter = Wohnungsgeber für Mitmieter)
  • Familienmitglieder, die einziehen
  • Eigentümer, die an Verwandte vermieten

Ausnahme: Wer in seiner eigenen (Kauf-)Wohnung einzieht, ist sein eigener Wohnungsgeber — meldet sich also selbst.

Muster: Was die Bestätigung enthalten sollte

Wohnungsgeberbestätigung
Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau [Name Mieter] am [Einzugsdatum] in die Wohnung [vollständige Adresse] eingezogen ist.
Name und Anschrift des Vermieters: [Name, Adresse]
Ort, Datum: _____________
Unterschrift des Wohnungsgebers: _____________

Mehr zu Vermieter-Pflichten: Mietrecht: Was Vermieter wissen müssen.

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