Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch: Einzugsbestätigung, Vermieterbescheinigung) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung, die der Vermieter dem neuen Mieter beim Einzug ausstellt. Ohne sie kann der Mieter sich nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden — was für Behördengänge, Bankeröffnung oder Jobcenter-Anmeldung notwendig ist.
Geregelt ist die Pflicht im Bundesmeldegesetz (BMG, § 19) seit 2015.
Was muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
- Name und Anschrift des Vermieters (Wohnungsgebers)
- Art des Verhältnisses zum Wohnungsgeber (Eigentümer, Verwalter etc.)
- Einzugsdatum (tatsächliches Datum)
- Anschrift der bezogenen Wohnung
- Name aller einziehenden Personen
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Fristen und Pflichten des Vermieters
- Ausstellungspflicht: Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
- Elektronische Übermittlung: Seit 2015 auch digital möglich (strukturierter Datensatz)
- Bei Verweigerung oder Versäumnis: Bußgeld bis zu 1.000 €
Wann gilt die Pflicht auch für Privatpersonen?
Die Pflicht gilt für jeden, bei dem jemand wohnt — also auch für:
- Untervermietung (Untervermieter = Wohnungsgeber)
- Wohngemeinschaften (Hauptmieter = Wohnungsgeber für Mitmieter)
- Familienmitglieder, die einziehen
- Eigentümer, die an Verwandte vermieten
Ausnahme: Wer in seiner eigenen (Kauf-)Wohnung einzieht, ist sein eigener Wohnungsgeber — meldet sich also selbst.
Muster: Was die Bestätigung enthalten sollte
Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau [Name Mieter] am [Einzugsdatum] in die Wohnung [vollständige Adresse] eingezogen ist.
Name und Anschrift des Vermieters: [Name, Adresse]
Ort, Datum: _____________
Unterschrift des Wohnungsgebers: _____________
Mehr zu Vermieter-Pflichten: Mietrecht: Was Vermieter wissen müssen.