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WEG-Reform 2020: Was sich für Wohnungseigentümer geändert hat

Die WEG-Reform 2020 hat das Wohnungseigentumsrecht grundlegend modernisiert. Die wichtigsten Änderungen für Eigentümer, Verwalter und WEG-Gemeinschaften.

WEG-Reform 2020: Was sich für Wohnungseigentümer geändert hat

Am 1. Dezember 2020 trat die umfassendste Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) seit 50 Jahren in Kraft. Sie verändert, wie Eigentümergemeinschaften entscheiden, was der Verwalter darf und wie bauliche Maßnahmen beschlossen werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

BereichAlt (vor 2020)Neu (ab Dez. 2020)
WEG als RechtssubjektEingeschränktVoll rechtsfähig — kann selbst klagen und verklagt werden
Zertifizierter VerwalterNicht vorgeschriebenJeder Eigentümer kann zertifizierten Verwalter verlangen (ab 12/2022)
Bauliche MaßnahmenEinstimmigkeit erforderlichEinfache Mehrheit reicht für viele Maßnahmen
Privilegierte MaßnahmenNicht geregeltJeder Eigentümer kann E-Ladestation, Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Internet verlangen
Beschluss-SammlungVerwalter führtWEG führt selbst (nicht mehr nur Verwalter)
Verwaltervertrag5 Jahre max.Max. 3 Jahre (Erstbestellung 5 Jahre)

Privilegierte Maßnahmen: Was jeder Eigentümer fordern kann

WEG-Reform 2020: Was sich für Wohnungseigentümer geändert hat

Die wichtigste Neuerung für viele Eigentümer: Jeder Wohnungseigentümer hat nun einen einklagbaren Anspruch auf Gestattung bestimmter Maßnahmen — auch wenn die WEG dagegen ist:

  • E-Ladestation (Wallbox) für das eigene Fahrzeug
  • Barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung
  • Einbruchschutz (Tür, Fenster)
  • Breitbandanschluss / Glasfaser für die eigene Einheit

Die Kosten trägt der antragstellende Eigentümer selbst. Die WEG kann nicht mehr pauschal ablehnen.

Vereinfachte Beschlussfassung für bauliche Maßnahmen

Früher brauchten viele Maßnahmen Einstimmigkeit — was faktisch oft ein Veto einzelner Eigentümer bedeutete. Jetzt:

  • Einfache Mehrheit reicht für alle "modernisierenden Maßnahmen" (§ 20 WEG)
  • Eigentümer, die dagegen gestimmt haben, müssen sich nicht an den Kosten beteiligen (außer bei Erhaltungsmaßnahmen)
  • Maßnahmen mit besonderen Kosten: 2/3-Mehrheit und mehr als 50 % der Miteigentumsanteile

Was ändert sich für Verwalter?

  • Verwalter hat erweiterte Vertretungsbefugnis nach außen (keine Einzelermächtigung mehr nötig)
  • Zertifizierungspflicht ab Dezember 2022 — IHK-Prüfung oder gleichwertige Qualifikation
  • Eigentümer können Verwalter mit einfacher Mehrheit abberufen (bisher nur aus wichtigem Grund)

Mehr: Hausgeld: Was ist enthalten? | Pflichten als Wohnungseigentümer

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