Am 1. Dezember 2020 trat die umfassendste Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) seit 50 Jahren in Kraft. Sie verändert, wie Eigentümergemeinschaften entscheiden, was der Verwalter darf und wie bauliche Maßnahmen beschlossen werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Bereich | Alt (vor 2020) | Neu (ab Dez. 2020) |
|---|---|---|
| WEG als Rechtssubjekt | Eingeschränkt | Voll rechtsfähig — kann selbst klagen und verklagt werden |
| Zertifizierter Verwalter | Nicht vorgeschrieben | Jeder Eigentümer kann zertifizierten Verwalter verlangen (ab 12/2022) |
| Bauliche Maßnahmen | Einstimmigkeit erforderlich | Einfache Mehrheit reicht für viele Maßnahmen |
| Privilegierte Maßnahmen | Nicht geregelt | Jeder Eigentümer kann E-Ladestation, Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Internet verlangen |
| Beschluss-Sammlung | Verwalter führt | WEG führt selbst (nicht mehr nur Verwalter) |
| Verwaltervertrag | 5 Jahre max. | Max. 3 Jahre (Erstbestellung 5 Jahre) |
Privilegierte Maßnahmen: Was jeder Eigentümer fordern kann

Die wichtigste Neuerung für viele Eigentümer: Jeder Wohnungseigentümer hat nun einen einklagbaren Anspruch auf Gestattung bestimmter Maßnahmen — auch wenn die WEG dagegen ist:
- E-Ladestation (Wallbox) für das eigene Fahrzeug
- Barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung
- Einbruchschutz (Tür, Fenster)
- Breitbandanschluss / Glasfaser für die eigene Einheit
Die Kosten trägt der antragstellende Eigentümer selbst. Die WEG kann nicht mehr pauschal ablehnen.
Vereinfachte Beschlussfassung für bauliche Maßnahmen
Früher brauchten viele Maßnahmen Einstimmigkeit — was faktisch oft ein Veto einzelner Eigentümer bedeutete. Jetzt:
- Einfache Mehrheit reicht für alle "modernisierenden Maßnahmen" (§ 20 WEG)
- Eigentümer, die dagegen gestimmt haben, müssen sich nicht an den Kosten beteiligen (außer bei Erhaltungsmaßnahmen)
- Maßnahmen mit besonderen Kosten: 2/3-Mehrheit und mehr als 50 % der Miteigentumsanteile
Was ändert sich für Verwalter?
- Verwalter hat erweiterte Vertretungsbefugnis nach außen (keine Einzelermächtigung mehr nötig)
- Zertifizierungspflicht ab Dezember 2022 — IHK-Prüfung oder gleichwertige Qualifikation
- Eigentümer können Verwalter mit einfacher Mehrheit abberufen (bisher nur aus wichtigem Grund)
Mehr: Hausgeld: Was ist enthalten? | Pflichten als Wohnungseigentümer