Was gehört mir, was uns allen? Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Der Kauf einer Eigentumswohnung macht Sie zum Eigentümer — aber nur eines Teils des Gebäudes. Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum (Ihres) und Gemeinschaftseigentum (aller Eigentümer) regelt alles: Kosten, Pflichten und Umbaumöglichkeiten.
Definition: Sondereigentum

Sondereigentum (§ 3 WEG) umfasst die Räume, die zu Ihrer Wohnung gehören, sowie bestimmte Zubehörteile. Sie können es frei nutzen, vermieten, verkaufen und umbauen — soweit keine anderen Eigentümer beeinträchtigt werden.
Typisches Sondereigentum:
- Wohnräume, Flure, Badezimmer der Wohnung
- Innenwände (die keine Tragwände sind)
- Fußbodenbeläge (wenn nicht tragend)
- Fenster von innen (oft strittig — Teilungserklärung prüfen!)
- Kellerteil (sofern als Sondereigentum ausgewiesen)
Definition: Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum (§ 5 WEG) ist alles, was nicht Sondereigentum ist — vor allem das Gebäude selbst, Keller- und Treppenhaus, Dach, tragende Wände usw.
Typisches Gemeinschaftseigentum:
- Außenwände, Dach, Fundament
- Tragende Wände und Decken
- Treppenhäuser, Aufzüge, Flure
- Heizungsanlage (Zentral)
- Ver- und Entsorgungsleitungen (in der Wand)
- Fenster (außen — oft Gemeinschaftseigentum)
- Garten und Stellplätze (sofern kein Sondereigentum)
Häufige Streitpunkte: Wo liegt die Grenze?
| Element | Oft Sondereigentum | Oft Gemeinschaftseigentum |
|---|---|---|
| Fenster | Innenseite, Fensterbank innen | Außenfront, Dichtungen, Rahmen außen |
| Heizkörper | Ja (wenn Einstrangheizung) | Nein (wenn Zentralheizung mit Leitungen) |
| Balkon | Belag, Ausstattung innen | Brüstung, Abdichtung (Gemeinschaft!) |
| Eingangstür zur Wohnung | Innenseite | Außenseite (Erscheinungsbild) |
| Wasserleitungen | Ab Absperrhahn in der Wohnung | Steigstrang in der Wand |
Kostenverteilung: Wer zahlt was?
Die Faustregel: Wer Eigentümer ist, trägt die Kosten.
- Sondereigentum: Sie allein (z. B. Boden neu verlegen, Bad renovieren)
- Gemeinschaftseigentum: Alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen (MEA)
Wichtig: Wenn Leitungen im Gemeinschaftseigentum einen Wasserschaden verursachen, trägt die WEG die Kosten — auch wenn der Schaden in Ihrer Wohnung entstand.
Sondernutzungsrecht: Die dritte Kategorie
Manche Flächen sind Gemeinschaftseigentum, dürfen aber nur von einem Eigentümer genutzt werden — z. B. ein Gartenteil, ein Stellplatz. Das ist das Sondernutzungsrecht. Es muss in der Teilungserklärung oder im Grundbuch verankert sein.
Tipps für ETW-Käufer
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vor dem Kauf vollständig lesen
- Bei Unklarheiten: Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht fragen
- Umbauvorhaben vorab mit dem Verwalter abklären
- Hausgeldrückstände des Voreigentümers prüfen
Weiterführende Artikel: Eigentümerversammlung | Hausgeld erklärt | WEG-Reform 2020