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Mietspiegel verstehen: Wie er funktioniert und wie Vermieter ihn richtig nutzen

Der Mietspiegel ist die Grundlage jeder Mieterhöhung — aber er ist nicht so einfach wie er aussieht. Was einfache und qualifizierte Mietspiegel unterscheidet und wie man ihn korrekt anwendet.

Mietspiegel verstehen: Wie er funktioniert und wie Vermieter ihn richtig nutzen

Was ist der Mietspiegel?

Mietspiegel verstehen: Wie er funktioniert und wie Vermieter ihn richtig nutzen

Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete — den Rahmen, innerhalb dessen Vermieter Miete erhöhen können. Er wird von Gemeinden oder Interessenverbänden (Mieterverein + Haus & Grund) erstellt und alle 2 Jahre aktualisiert. Wie in unserem Mietrecht-Ratgeber beschrieben, ist er die wichtigste Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB.

Einfacher vs. qualifizierter Mietspiegel

Einfacher MietspiegelQualifizierter Mietspiegel
Anerkannte Übersicht ortsüblicher MietenWissenschaftlich erhoben, repräsentativ
Kann von Gemeinde oder Verbänden erstellt seinMuss wissenschaftlich anerkannte Methode haben
Richtwert — nicht bindendGesetzlich stärker geschützt
Alternativ: Sachverständigengutachten, 3 VergleichswohnungenWiderlegung schwieriger (Mieter müssen Gegengutachten)

Wie liest man einen Mietspiegel?

Typischer Aufbau:

  1. Wohnungsgröße (m²) wählen (z. B. 50–70 m²)
  2. Baujahr des Gebäudes wählen (z. B. 1971–1990)
  3. Ausstattung bestimmen (einfach / mittel / gut)
  4. Lage einordnen (einfach / mittel / gut)
  5. → Spannenwert aus Tabelle ablesen (z. B. 8,50–11,20 €/m²)

Mieterhöhung auf Vergleichsmiete: Schritt für Schritt

  1. Aktuellen Mietspiegel der Gemeinde holen (oft online verfügbar)
  2. Wohnung einordnen (Größe, Baujahr, Ausstattung, Lage)
  3. Ortsübliche Vergleichsmiete ablesen
  4. Prüfen: Aktuelle Miete + 20 % (Kappungsgrenze) = Zielmiete maximal
  5. Schriftliche Mieterhöhung mit Mietspiegel-Verweis
  6. Fristen beachten: 12 Monate seit letzter Erhöhung, 3 Monate Zustimmungsfrist

Was wenn kein Mietspiegel existiert?

Ohne Mietspiegel muss die ortsübliche Miete anderweitig belegt werden:

  • 3 konkrete Vergleichswohnungen mit ähnlicher Ausstattung und Lage
  • Sachverständigengutachten (500–2.000 €)
  • Mietdatenbank (in manchen Städten verfügbar)

Häufige Fehler bei Mieterhöhungen

  • Falsches Mietspiegel-Rasterfeld gewählt (falsche Ausstattung oder Baujahr)
  • Kappungsgrenze überschritten (max. +20 % in 3 Jahren)
  • Formfehler: Kein konkreter Mietspiegel-Verweis
  • Zu kurze Frist: Muss Monat 1 + 2 Monate Zustimmungsfrist = frühestens nach 3 Monaten wirksam

Weiterführende Ratgeber

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