Maklervertrag: Drei Typen mit unterschiedlichen Bindungen
Nicht alle Maklerverträge sind gleich. Je nach Vereinbarung haben Sie als Auftraggeber mehr oder weniger Freiheit:
| Vertragstyp | Was das bedeutet |
|---|---|
| Einfacher Maklervertrag | Makler vermittelt — Sie können selbst verkaufen oder andere Makler beauftragen |
| Alleinauftrag | Nur dieser Makler darf vermitteln — aber Sie können selbst verkaufen |
| Qualifizierter Alleinauftrag | Nur dieser Makler — auch Eigenverkauf verpflichtet zur Courtage! |
Der qualifizierte Alleinauftrag ist die stärkste Bindung — und der, der Verkäufer am häufigsten überrascht. Wenn Sie "trotzdem" selbst verkaufen, kann der Makler die volle Courtage verlangen.
Was muss im Maklervertrag stehen?

- Name und Kontakt beider Parteien
- Genaue Beschreibung des zu verkaufenden Objekts
- Art des Auftrags (einfach, Allein, qualifizierter Allein)
- Laufzeit des Vertrags (meist 3–6 Monate)
- Höhe der Maklercourtage und wer sie zahlt
- Pflichten des Maklers (Exposé, Besichtigungen, Reporting)
- Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatzverträgen, z. B. Online-Abschluss)
Maklervertrag kündigen: Wann ist das möglich?
Ein Maklervertrag mit fester Laufzeit kann grundsätzlich nicht vor Ablauf ordentlich gekündigt werden. Ausnahmen:
- Wichtiger Grund: Grobe Pflichtverletzung des Maklers (falsche Angaben, keine Aktivität)
- Widerruf: Bei Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung
- Einvernehmliche Aufhebung: Wenn Makler zustimmt
- Ablauf: Nach Vertragsende kann die Zusammenarbeit nicht verlängert werden
Tipp: Unterschreiben Sie keinen Maklervertrag ohne festes Enddatum. Verträge ohne Laufzeitbegrenzung können unter Umständen nur schwer beendet werden.
Wann entsteht die Courtage-Pflicht?
Die Courtage wird fällig, wenn der Makler eine nachweislich kausal für den Abschluss ursächliche Vermittlungsleistung erbracht hat und der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Kein Abschluss = keine Courtage — auch nach monatelanger Arbeit des Maklers. Achten Sie auf die Formulierung: „Bei Abschluss eines Kaufvertrags" ist klar. „Für Nachweise" kann im Einzelfall teuer werden.
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