Immobilienverkauf

Maklervertrag: Was Sie beachten müssen und wie Sie ihn kündigen

Ein schlecht formulierter Maklervertrag kann teuer werden. Was in einen guten Maklervertrag gehört, wann Sie berechtigt kündigen, und wie Sie die Courtage-Pflicht vermeiden.

Maklervertrag: Was Sie beachten müssen und wie Sie ihn kündigen

Maklervertrag: Drei Typen mit unterschiedlichen Bindungen

Nicht alle Maklerverträge sind gleich. Je nach Vereinbarung haben Sie als Auftraggeber mehr oder weniger Freiheit:

VertragstypWas das bedeutet
Einfacher MaklervertragMakler vermittelt — Sie können selbst verkaufen oder andere Makler beauftragen
AlleinauftragNur dieser Makler darf vermitteln — aber Sie können selbst verkaufen
Qualifizierter AlleinauftragNur dieser Makler — auch Eigenverkauf verpflichtet zur Courtage!

Der qualifizierte Alleinauftrag ist die stärkste Bindung — und der, der Verkäufer am häufigsten überrascht. Wenn Sie "trotzdem" selbst verkaufen, kann der Makler die volle Courtage verlangen.

Was muss im Maklervertrag stehen?

Maklervertrag: Was Sie beachten müssen und wie Sie ihn kündigen
  • Name und Kontakt beider Parteien
  • Genaue Beschreibung des zu verkaufenden Objekts
  • Art des Auftrags (einfach, Allein, qualifizierter Allein)
  • Laufzeit des Vertrags (meist 3–6 Monate)
  • Höhe der Maklercourtage und wer sie zahlt
  • Pflichten des Maklers (Exposé, Besichtigungen, Reporting)
  • Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatzverträgen, z. B. Online-Abschluss)

Maklervertrag kündigen: Wann ist das möglich?

Ein Maklervertrag mit fester Laufzeit kann grundsätzlich nicht vor Ablauf ordentlich gekündigt werden. Ausnahmen:

  • Wichtiger Grund: Grobe Pflichtverletzung des Maklers (falsche Angaben, keine Aktivität)
  • Widerruf: Bei Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung
  • Einvernehmliche Aufhebung: Wenn Makler zustimmt
  • Ablauf: Nach Vertragsende kann die Zusammenarbeit nicht verlängert werden

Tipp: Unterschreiben Sie keinen Maklervertrag ohne festes Enddatum. Verträge ohne Laufzeitbegrenzung können unter Umständen nur schwer beendet werden.

Wann entsteht die Courtage-Pflicht?

Die Courtage wird fällig, wenn der Makler eine nachweislich kausal für den Abschluss ursächliche Vermittlungsleistung erbracht hat und der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Kein Abschluss = keine Courtage — auch nach monatelanger Arbeit des Maklers. Achten Sie auf die Formulierung: „Bei Abschluss eines Kaufvertrags" ist klar. „Für Nachweise" kann im Einzelfall teuer werden.

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