Ein guter Makler kann Ihnen Zeit, Geld und Nerven sparen — ein schlechter kostet genau das. Da die Maklerprovision erheblich ist (bis zu 7,14 % des Kaufpreises bei Verkauf), lohnt es sich, die Wahl sorgfältig zu treffen.
Was macht einen guten Makler aus?
- Lokale Marktkenntnis: Kennt die Straßen, Schulbezirke, Mietpreise und Käufernachfrage der Region
- Nachweisliche Erfolge: Referenzen von Verkäufern und Käufern, Verkaufshistorie
- Realistische Preiseinschätzung: Wer nur den höchsten Preis verspricht, um den Auftrag zu bekommen, ist kein guter Makler
- Kommunikation: Rückrufe innerhalb von 24 Stunden, klare Berichte, kein Verschwinden
- Qualifikation: IHK-Sachkundenachweis, Mitgliedschaft in IVD oder Immobilienverband
Warnsignale: Diese Makler meiden

- Verspricht deutlich über Marktwert liegenden Preis ohne Begründung
- Macht Druck zum schnellen Abschluss des Maklervertrags
- Keine klaren Angaben zu Provision und Leistungsumfang
- Keine Referenzen oder nachweisbaren Abschlüsse
- Schlechte oder keine Online-Präsenz / Bewertungen
- Arbeitet ohne schriftlichen Maklervertrag
Käufermakler vs. Verkäufermakler
In Deutschland vertritt der klassische Makler meist den Verkäufer — oder "beide Seiten". Das bedeutet: Er hat ein Interesse am Abschluss, nicht unbedingt an Ihrem besten Preis als Käufer. Ein reiner Käufermakler, der exklusiv für den Käufer arbeitet, ist in Deutschland noch selten, aber es gibt ihn.
Maklervertrag: Was muss drin stehen?
- Klare Beschreibung des Objekts / der Suchanfrage
- Laufzeit und Kündigungsfristen
- Provisionshöhe und wer zahlt
- Leistungsumfang (Fotos, Inserate, Exposé, Besichtigungen)
- Alleinauftrag oder nicht? (Alleinauftrag bindet Sie an diesen Makler)
Wie viele Makler beauftragen?
Als Verkäufer: Ein Makler mit Alleinauftrag führt oft zu besseren Ergebnissen als mehrere parallel — weil er gezielt investiert, ohne Angst, den Auftrag zu verlieren. Als Käufer: Mehrere Makler können Sie informieren, aber ein konkreter Suchauftrag bei einem Lokalen ist oft effizienter.
Maklercourtage: Wer zahlt was?
Seit 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Kauf: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte. Das heißt in der Praxis: Verkäufer und Käufer teilen sich in der Regel die Courtage 50/50 — je Seite 1,785 % (inkl. MwSt.), insgesamt 3,57 %.