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Denkmalimmobilien als Kapitalanlage: Steuern sparen mit dem Denkmal-AfA

Wer in denkmalgeschützte Immobilien investiert, profitiert von außergewöhnlich hohen Abschreibungen — dem Denkmal-AfA. Wie die Förderung funktioniert, was sie bringt, und worauf Sie achten müssen.

Denkmalimmobilien als Kapitalanlage: Steuern sparen mit dem Denkmal-AfA

Was ist die Denkmal-AfA?

Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung bei Denkmälern) ist eine der attraktivsten Steuerförderungen im deutschen Immobilienrecht. Sie ermöglicht es Investoren, die Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie in kurzer Zeit vollständig steuerlich abzusetzen — bei weit höheren Sätzen als bei normalen Immobilien.

Geregelt in § 7i EStG (Vermieter) und § 10f EStG (Selbstnutzer).

Wie hoch ist die Denkmal-AfA?

Denkmalimmobilien als Kapitalanlage: Steuern sparen mit dem Denkmal-AfA
NutzungAfA auf SanierungskostenZeitraum
Vermietung (§ 7i)9 % p.a. in den ersten 8 Jahren, dann 7 % p.a. für 4 Jahre12 Jahre gesamt = 100 % abgeschrieben
Selbstnutzung (§ 10f)9 % p.a. für 10 Jahre10 Jahre = 90 % abgeschrieben
Normale Immobilie (§ 7 Abs. 4)2 % p.a. auf den Gebäudeanteil50 Jahre

Rechenbeispiel: Steuervorteil durch Denkmal-AfA

Investor mit 100.000 € zu versteuerndem Einkommen (42 % Steuersatz)
Sanierungskosten: 200.000 € | Denkmal-AfA Jahr 1: 9 % = 18.000 €
Steuerersparnis Jahr 1: 18.000 € × 42 % = 7.560 €
Über 8 Jahre (9 %): Gesamtvorteil ≈ 60.480 €
Plus 4 Jahre à 7 %: weitere 23.520 €
Gesamtvorteil: ca. 84.000 € Steuerersparnis auf 200.000 € Sanierungskosten

Je höher der persönliche Steuersatz, desto attraktiver die Denkmal-AfA. Bei 45 % Spitzensteuersatz entstehen noch höhere Ersparnisse. Mehr zu Immobilienabschreibungen: Immobilien-AfA berechnen.

Voraussetzungen für die Denkmal-AfA

  • Die Immobilie muss offiziell als Baudenkmal anerkannt sein (Denkmalschutzbehörde)
  • Die Sanierung muss vor dem Kauf mit der Behörde abgestimmt werden (Modernisierungsbescheinigung)
  • Die Maßnahmen müssen denkmalgerecht sein (kein beliebiger Umbau)
  • Der Käufer muss die Modernisierungsbescheinigung von der Denkmalbehörde einholen
  • AfA gilt nur für Sanierungskosten, nicht für den Kaufpreis selbst

Risiken bei Denkmalimmobilien

  • Hohe Kaufpreise: Denkmalimmobilien werden oft stark überteuert verkauft (Vertriebsaufschlag)
  • Lage oft B/C: Viele Denkmalimmobilien liegen in strukturschwachen Regionen
  • Auflagen: Sanierung nur mit Behördengenehmigung, Einschränkungen bei Gestaltung
  • Instandhaltung: Alte Bausubstanz erfordert oft teurere Wartung
  • Mietrendite: Trotz Steuerersparnis oft unterdurchschnittliche Nettomietrenditen

Im Vergleich zu normalen Mietwohnungen sollten Sie die Denkmalimmobilie nicht nur nach Steuerersparnis bewerten. Mehr zum Aufbau eines Immobilienportfolios: Immobilien-Portfolio aufbauen.

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