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Immobilien verschenken: Steuern, Fristen und die 10-Jahres-Regel

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, kann erhebliche Erbschaftsteuer sparen — wenn die Fristen richtig genutzt werden. Was beim Verschenken steuerlich gilt und welche Fehler vermeiden Sie.

Immobilien verschenken: Steuern, Fristen und die 10-Jahres-Regel

Warum Immobilien verschenken Steuern spart

Beim Tod eines Immobilieneigentümers fällt Erbschaftsteuer an. Die Steuerfreibeträge liegen bei 400.000 € je Kind — bei einer Immobilie im Wert von 800.000 € bleiben 400.000 € über dem Freibetrag und werden mit 15–19 % besteuert (Steuerklasse I, erste Staffeln).

Der Trick: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer rechtzeitig verschenkt, kann dasselbe Objekt steuerfrei übertragen — und das gleich mehrfach über die Jahrzehnte.

Die 10-Jahres-Regel: Mehrfach sparen

Immobilien verschenken: Steuern, Fristen und die 10-Jahres-Regel
SchenkungZeitpunktSteuerfrei übertragen
Schenkung 1 an Kind A2005400.000 €
Schenkung 2 an Kind A2015400.000 €
Schenkung 3 an Kind A2025400.000 €
Gesamt steuerfreiÜber 20 Jahre1.200.000 €

Bei zwei Kindern verdoppelt sich der Freibetrag — pro Kind 400.000 €. Bei Ehepaar als Schenkende: Jeder Elternteil hat seinen eigenen Freibetrag — vier Freibeträge für zwei Kinder.

Bewertung der Immobilie bei Schenkung

Der Schenkungswert richtet sich nach dem Grundbesitzwert gemäß BewG — nicht nach dem Verkaufspreis. Das Finanzamt berechnet diesen nach dem Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. Oft liegt der Grundbesitzwert unter dem Marktwert — was steuerlich günstig ist.

Wichtige Fristen und Anzeigepflichten

  • Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG)
  • Schenkungssteuererklärung abgeben (Formular)
  • Bei Immobilien: Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung notwendig
  • Grunderwerbsteuer fällt bei Schenkungen unter nahen Angehörigen nicht an (§ 3 Nr. 2 GrEStG)

Die häufigsten Fehler bei der Schenkung

  • Schenkung ohne Rückforderungsvorbehalt — wenn das Kind insolvent wird oder stirbt, geht die Immobilie an Gläubiger oder Schwiegerkinder
  • Zu spät anzeigen (Finanzamt — Fristversäumnis)
  • 10-Jahres-Frist nicht im Blick behalten — zu früh schenken bedeutet weniger Puffer
  • Keine Regelung für den Pflegefall (§ 528 BGB: Sozialamt kann 10 Jahre rückwirkend zugreifen)

Mehr zu Erbschaftsteuer-Freibeträgen: Erbschaftsteuer auf Immobilien. Schenkung mit Nießbrauch kombinieren: Immobilie verschenken mit Nießbrauch.

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