Erbschaftsteuer-Steuerklassen und Freibeträge 2026

- Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern):
— Ehegatte: 500.000 € | Kinder: 400.000 € | Enkel: 200.000 € | Eltern: 100.000 € - Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 20.000 €
- Steuerklasse III (alle anderen): 20.000 €
Steuersätze
Klasse I: 7–30 % je nach Wert. Klasse II: 15–43 %. Klasse III: 30–50 %.
Familienheim — die wichtigste Ausnahme
Selbstbewohntes Eigenheim ist steuerfrei für Ehepartner (unbegrenzt, bei 10 Jahren Selbstnutzung). Für Kinder: steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, 10 Jahre Selbstnutzung.
FA bewertet oft zu hoch
Das vereinfachte Bewertungsverfahren nach BewG überschätzt häufig. Eigenes Gutachten nach § 198 BewG einreichen kann deutlich Steuer sparen. Mehr zur Erbschaftsbewertung