Steuern

Erbschaftsteuer auf Immobilien: Freibeträge, Bewertung und Steuerklassen 2026

Wer eine Immobilie erbt, muss Erbschaftsteuer zahlen — oder doch nicht? Freibeträge 2026, Steuerklassen, Familienheim-Befreiung und wann sich ein Gegengutachten lohnt.

Erbschaftsteuer auf Immobilien: Freibeträge, Bewertung und Steuerklassen 2026

Erbschaftsteuer-Steuerklassen und Freibeträge 2026

Erbschaftsteuer auf Immobilien: Freibeträge, Bewertung und Steuerklassen 2026
  • Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern):
    — Ehegatte: 500.000 € | Kinder: 400.000 € | Enkel: 200.000 € | Eltern: 100.000 €
  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 20.000 €
  • Steuerklasse III (alle anderen): 20.000 €

Steuersätze

Klasse I: 7–30 % je nach Wert. Klasse II: 15–43 %. Klasse III: 30–50 %.

Familienheim — die wichtigste Ausnahme

Selbstbewohntes Eigenheim ist steuerfrei für Ehepartner (unbegrenzt, bei 10 Jahren Selbstnutzung). Für Kinder: steuerfrei bis 200 m² Wohnfläche, 10 Jahre Selbstnutzung.

FA bewertet oft zu hoch

Das vereinfachte Bewertungsverfahren nach BewG überschätzt häufig. Eigenes Gutachten nach § 198 BewG einreichen kann deutlich Steuer sparen. Mehr zur Erbschaftsbewertung

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