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Immobilie bei Scheidung: Wer bekommt das Haus?

Scheidung und gemeinsames Haus — einer der häufigsten und emotionalsten Konflikte. Was rechtlich gilt, welche Optionen es gibt und wie man klug vorgeht.

Immobilie bei Scheidung: Wer bekommt das Haus?

Das gemeinsame Haus ist bei einer Scheidung häufig das größte Streitobjekt. Rechtlich gibt es klare Regelungen — emotional ist die Situation jedoch oft extrem belastet. Wir erklären, was beim Immobilienvermögen in der Scheidung passiert.

Grundlage: Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Beide Eheleute bleiben Eigentümer des Vermögens, das sie in die Ehe eingebracht haben. Was während der Ehe hinzukommt (Zugewinn), wird im Scheidungsfall ausgeglichen.

Wurde die Immobilie während der Ehe gemeinsam gekauft, gehört sie — je nach Grundbucheintrag — beiden zu gleichen Teilen oder im vereinbarten Verhältnis.

Die vier Hauptoptionen bei der Scheidung

Immobilie bei Scheidung: Wer bekommt das Haus?
OptionVoraussetzungVorteilNachteil
Einer übernimmt das HausFinanzkraft des ÜbernehmendenKein Verkauf nötigAuszahlung des Partners nötig
Gemeinsam verkaufenEinigkeit über VerkaufSauberste LösungEmotionaler Verlust
Weiter gemeinsam haltenGutes VerhältnisKeine SofortzahlungDauerkonflikte möglich
TeilungsversteigerungEinigung scheitertErzwungene LösungOft weit unter Marktwert

Auszahlung des Partners: Wie viel?

Wenn ein Partner die Immobilie übernimmt, muss er den anderen auszahlen. Der Auszahlungsbetrag berechnet sich:

  • Aktueller Verkehrswert der Immobilie (Gutachter empfohlen)
  • Minus offene Kreditschulden
  • Ergibt das Netto-Eigenkapital
  • Geteilt durch den jeweiligen Eigentumsanteil (meist 50/50)

Beispiel: Haus wert 500.000 €, Restschuld 200.000 € → Netto 300.000 € → je Partner 150.000 €.

Was passiert mit dem Kredit?

Ein laufender Immobilienkredit läuft meist auf beide Partner. Bei Übernahme durch einen Partner muss die Bank zustimmen, den anderen aus der Haftung zu entlassen — das ist keinesfalls garantiert. Die Bank prüft die Bonität des übernehmenden Partners neu.

Verweigert die Bank die Entlassung, kann das Haus nur verkauft oder gemeinsam weitergehalten werden.

Steuerliche Aspekte bei der Scheidungsimmobilie

  • Übertragung an Ex-Partner: Im Regelfall steuerneutral (kein Veräußerungsgewinn)
  • Grunderwerbsteuer: Bei Scheidung oft befreit (§ 3 GrEStG)
  • Spekulationssteuer: Gilt auch nach Scheidung — Haltefrist 10 Jahre beachten

Checkliste: Immobilie bei Scheidung

  • ☑ Aktuellen Immobilienwert durch unabhängigen Gutachter ermitteln lassen
  • ☑ Restschuld beim Kreditinstitut erfragen
  • ☑ Bank über Scheidung informieren — Kreditvertrag prüfen
  • ☑ Steuerberater einschalten (GrESt-Befreiung, Spekulationsfrist)
  • ☑ Im Scheidungsvertrag klare Regelung zur Immobilie treffen
  • ☑ Grundbuch nach Einigung umschreiben lassen

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