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Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist — Schritt für Schritt

Eine geerbte Immobilie bringt Entscheidungen: Behalten, verkaufen oder vermieten? Dazu Fristen, Steuern und praktische Schritte für Erben — damit keine teuren Fehler passieren.

Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist — Schritt für Schritt

Die ersten 6 Wochen: Was sofort zu tun ist

  1. Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht). Ohne Erbschein können Sie weder verkaufen noch Bankkonten auflösen. Dauer: 4–12 Wochen. Kosten: ca. 0,5 % des Nachlasswerts
  2. Grundbuch prüfen: Wer ist als Eigentümer eingetragen? Gibt es andere Erben?
  3. Schulden prüfen: Grundschulden, Hypotheken, Verbindlichkeiten. Merke: Erbschaft = Aktiva UND Passiva. Ausschlagfrist: 6 Wochen (ab Kenntnis des Erbfalls)
  4. Versicherungen informieren: Gebäudeversicherung, Haftpflicht — Erbfall melden, Verträge ggf. übernehmen
  5. Erbschaftsteuer-Frist: Innerhalb 3 Monate nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt melden

Erbschaftsteuer auf Immobilien

Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist — Schritt für Schritt

Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach BewG (Bewertungsgesetz) — oft niedriger als der Marktwert. Ein Gutachten kann helfen, wenn das Finanzamt zu hoch bewertet.

VerwandtschaftFreibetragSteuersatz (darüber)
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €7–30 %
Kinder400.000 € (je Kind)7–30 %
Enkel200.000 €7–30 %
Geschwister, Neffen, Nichten20.000 €15–43 %
Sonstige (Lebensgefährte, Freunde)20.000 €30–50 %

Steuerfreie Erbschaft: Die Familienheim-Regelung

Erben Kinder oder Ehepartner das selbst bewohnte Familienheim, ist es erbschaftsteuerfrei — wenn:

  • Erblasser hat bis zum Tod selbst darin gewohnt
  • Erbe zieht innerhalb von 6 Monaten ein und bleibt mindestens 10 Jahre
  • Bei Kindern: Wohnfläche maximal 200 m²

Die 3 Optionen für geerbte Immobilien

Option 1: Selbst einziehen

Günstig bei Familienheim-Steuerbefreiung + laufenden Wohnkosten. Nachteil: Ggf. müssen andere Miterben ausgezahlt werden.

Option 2: Vermieten

Laufende Einnahmen, AfA nutzbar, Werterhalt. Nachteil: Verwaltungsaufwand, Mieterrisiko, Spekulationsfrist beachten.

Option 3: Verkaufen

Sofortige Liquidität, kein Verwaltungsaufwand. Spekulationsfrist: Wenn der Erblasser die Immobilie weniger als 10 Jahre besaß → Gewinnsteuer beim Verkauf.

Bei Erbengemeinschaft: Häufiger Streitfall

Wenn mehrere Erben vorhanden sind (Erbengemeinschaft), müssen alle zusammen entscheiden. Uneinigkeit kann zur Teilungsversteigerung führen — oft unter Marktwert. Empfehlung: Klare Einigung möglichst schnell; ggf. Mediator einschalten.

Checkliste: Immobilienerbschaft

  • Erbschein beantragen (6 Wochen Ausschlagungsfrist beachten!)
  • Schulden und Grundbuch prüfen
  • Finanzamt innerhalb 3 Monate informieren
  • Immobilienwert ermitteln (Gutachter oder Online-Rechner)
  • Steuerberater konsultieren
  • Entscheidung: Einziehen, vermieten oder verkaufen?
  • Miterben einigen (bei Erbengemeinschaft)

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