Kapitalanlage

Einliegerwohnung planen und vermieten: Was erlaubt ist, was es bringt

Eine Einliegerwohnung im Eigenheim zu vermieten kann die Finanzierungsrate decken. Was beim Bau, bei der Genehmigung und bei der Steuer zu beachten ist.

Einliegerwohnung planen und vermieten: Was erlaubt ist, was es bringt

Was ist eine Einliegerwohnung?

Eine Einliegerwohnung (auch: Einliegerappartement, zweite Wohneinheit) ist eine eigenständige Wohnung im eigenen Haus — mit separatem Eingang, eigener Küche und Bad. Sie wird typischerweise vom Eigentümer vermietet, während dieser im gleichen Gebäude wohnt.

Rechnerischer Vorteil: Rate durch Miete decken

Einliegerwohnung planen und vermieten: Was erlaubt ist, was es bringt

Beispiel:
Haus 500.000 € mit Einliegerwohnung 50 m²
Finanzierungsrate: 2.200 €/Monat (bei 3,8 %, 30 Jahren)
Miete Einliegerwohnung: 900–1.200 €/Monat
Effektive Belastung: 1.000–1.300 €/Monat (statt 2.200 €)

Über 30 Jahre: Miete zahlt ~30–40 % des Darlehens zurück.

Genehmigung und Baurecht

  • Bebauungsplan prüfen: Ist zweite Wohneinheit erlaubt? (In WA meist ja, in WR manchmal eingeschränkt)
  • Baugenehmigung: Einliegerwohnung im Neubau oft genehmigungsfrei (Bundesland abhängig). Umbau = fast immer Genehmigungspflicht
  • Mindeststandards: Eigener Zugang, Mindestfläche (je nach Bundesland 20–35 m²), eigene Sanitär- und Küchenfunktionen
  • Brandschutz: Eigene Brandabschnitte, Rauchmelder je Raum Pflicht

Steuerliche Behandlung

Mieteinkünfte

  • Mieteinnahmen = Einkünfte aus V+V (§ 21 EStG) → normal versteuert
  • Werbungskosten absetzbar: AfA auf Einliegerwohnungs-Anteil, Zinsen (anteilig), Reparaturen, Hausverwaltung
  • AfA-Aufteilung: Nach Nutzflächen-Verhältnis (z. B. 20 % Einlieger = 20 % der Gebäudekosten absetzbar)

Verkauf und Spekulation

  • Bei Verkauf unter 10 Jahren: Einliegerwohnungs-Anteil des Gewinns ist steuerpflichtig (nicht selbst genutzt)
  • Eigengenutzter Anteil (Hauptwohnung): Steuerfrei nach 3 Jahren Eigennutzung

Mietvertrag und Rechte bei Einliegerwohnung

  • Normaler Mietvertrag gilt (BGB, Mietrecht vollständig)
  • Achtung: Keine erleichterte Kündigung wegen Eigentümer im Haus — Eigenbedarf bleibt der Standard-Kündigungsweg
  • § 573a BGB: Nur bei max. 2 Wohnungen im Gebäude und Eigentümer wohnt selbst → vereinfachte Kündigung möglich (1 Monats-Verlängerung der Frist, aber ohne Begründungspflicht)

Checklist: Einliegerwohnung realisieren

  • [ ] Bebauungsplan prüfen (zweite Wohneinheit erlaubt?)
  • [ ] Baurechtsamt: Genehmigungspflicht klären
  • [ ] Grundriss planen: Eigener Eingang, Schallschutz, separate Leitungen
  • [ ] Energetischer Standard: Einlieger bei Neubau = GEG-Anforderungen wie Hauptgebäude
  • [ ] Steuerberater: AfA-Berechnung und Finanzierungsoptimierung
  • [ ] Mietvertrag: Rechtssicher, inkl. Nebenkostenabrechnung

Weiterführende Ratgeber

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