Steuern

Doppelte Haushaltsführung und Immobilien: Steuerliche Tipps für Berufspendler

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann erhebliche Steuern sparen. Was bei Miete und Eigentum absetzbar ist — klar erklärt.

Doppelte Haushaltsführung und Immobilien: Steuerliche Tipps für Berufspendler

Berufspendler, die wochentags in einer anderen Stadt arbeiten und am Wochenende nach Hause fahren, können erhebliche Steuervorteile durch die doppelte Haushaltsführung nutzen — ob mit Mietwohnung oder eigenem Apartment.

Was ist doppelte Haushaltsführung?

Doppelte Haushaltsführung und Immobilien: Steuerliche Tipps für Berufspendler

Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, aber seinen Lebensmittelpunkt woanders hat (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Was ist absetzbar?

PositionAbsetzbarDeckelung
Miete ZweitwohnungJaMax. 1.000 €/Monat
Kaufkosten Zweitwohnung (AfA)JaMax. 1.000 €/Monat Nutzungskosten
Fahrtkosten (Heimfahrten)Ja1× pro Woche, 0,30 €/km
EinrichtungJaMax. 5.000 € einmalig
VerpflegungsmehraufwandJa14 €/Tag (erste 3 Monate am neuen Ort)

Wichtig: Lebensmittelpunkt muss woanders sein

Das Finanzamt prüft, wo der eigentliche Lebensmittelpunkt liegt. Indizien:

  • Hauptwohnsitz an einem anderen Ort als dem Arbeitsort
  • Regelmäßige Heimfahrten (mind. 1× pro Woche)
  • Familie, Freundeskreis am Heimatort
  • Eigene Kosten am Hauptwohnsitz (Miete, Eigentumskosten)

Wer keine "eigene" Wohnung am Heimatort hat (z.B. bei den Eltern ohne Kostenbeteiligung), kann keine doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Eigene Wohnung am Zweitort: Was gilt?

Wer am Arbeitsort eine eigene Eigentumswohnung kauft statt zu mieten:

  • Zinsen auf den Kredit sind als Werbungskosten absetzbar
  • AfA (2 % des Gebäudewerts p.a.) ist absetzbar
  • Aber: Maximal 1.000 €/Monat Gesamtdeckelung für Unterkunftskosten
  • Bei späterer Vermietung: Wechsel zu V+V-Einkünften möglich

Checkliste: Doppelte Haushaltsführung richtig beantragen

  • ☑ Hauptwohnsitz amtlich am Heimatort (Einwohnermeldeamt)
  • ☑ Mietvertrag oder Eigentumsnachweis am Zweitort
  • ☑ Nachweise für Heimfahrten (Tankbelege, Bahntickets, Fahrtenkalender)
  • ☑ Nachweis der eigenen Kosten am Hauptwohnsitz (Miete, Nebenkosten)
  • ☑ In Anlage N der Steuererklärung eintragen

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