Berufspendler, die wochentags in einer anderen Stadt arbeiten und am Wochenende nach Hause fahren, können erhebliche Steuervorteile durch die doppelte Haushaltsführung nutzen — ob mit Mietwohnung oder eigenem Apartment.
Was ist doppelte Haushaltsführung?

Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, aber seinen Lebensmittelpunkt woanders hat (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Was ist absetzbar?
| Position | Absetzbar | Deckelung |
|---|---|---|
| Miete Zweitwohnung | Ja | Max. 1.000 €/Monat |
| Kaufkosten Zweitwohnung (AfA) | Ja | Max. 1.000 €/Monat Nutzungskosten |
| Fahrtkosten (Heimfahrten) | Ja | 1× pro Woche, 0,30 €/km |
| Einrichtung | Ja | Max. 5.000 € einmalig |
| Verpflegungsmehraufwand | Ja | 14 €/Tag (erste 3 Monate am neuen Ort) |
Wichtig: Lebensmittelpunkt muss woanders sein
Das Finanzamt prüft, wo der eigentliche Lebensmittelpunkt liegt. Indizien:
- Hauptwohnsitz an einem anderen Ort als dem Arbeitsort
- Regelmäßige Heimfahrten (mind. 1× pro Woche)
- Familie, Freundeskreis am Heimatort
- Eigene Kosten am Hauptwohnsitz (Miete, Eigentumskosten)
Wer keine "eigene" Wohnung am Heimatort hat (z.B. bei den Eltern ohne Kostenbeteiligung), kann keine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Eigene Wohnung am Zweitort: Was gilt?
Wer am Arbeitsort eine eigene Eigentumswohnung kauft statt zu mieten:
- Zinsen auf den Kredit sind als Werbungskosten absetzbar
- AfA (2 % des Gebäudewerts p.a.) ist absetzbar
- Aber: Maximal 1.000 €/Monat Gesamtdeckelung für Unterkunftskosten
- Bei späterer Vermietung: Wechsel zu V+V-Einkünften möglich
Checkliste: Doppelte Haushaltsführung richtig beantragen
- ☑ Hauptwohnsitz amtlich am Heimatort (Einwohnermeldeamt)
- ☑ Mietvertrag oder Eigentumsnachweis am Zweitort
- ☑ Nachweise für Heimfahrten (Tankbelege, Bahntickets, Fahrtenkalender)
- ☑ Nachweis der eigenen Kosten am Hauptwohnsitz (Miete, Nebenkosten)
- ☑ In Anlage N der Steuererklärung eintragen