Steuern

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: So viel sparen Sie bei der Steuer

Wer Handwerker, Reinigungskräfte oder Gärtner bezahlt, kann erhebliche Steuervorteile nutzen. Was absetzbar ist, wie viel Sie sparen, und welche Fehler den Vorteil kosten.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: So viel sparen Sie bei der Steuer

Zwei Steuervergünstigungen für Eigenheimbesitzer

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: So viel sparen Sie bei der Steuer

Das Steuerrecht bietet zwei separate Förderungen, die viele Hausbesitzer und Mieter nicht kennen oder nicht vollständig ausschöpfen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): 20 % der Lohnkosten, max. 4.000 € Steuerersparnis
  • Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerersparnis

Zusammen können Sie pro Jahr bis zu 5.200 € Steuern sparen — direkt von der Steuerschuld abgezogen (nicht nur als Werbungskosten).

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

  • Reinigungskraft / Haushaltshilfe (Putzen, Bügeln)
  • Pflege und Betreuung von Personen im Haushalt
  • Gartenpflege (Rasenmähen, Hecke schneiden)
  • Winterdienst / Schneeräumen
  • Kinderbetreuung zu Hause (ergänzend zum Kita-Abzug)
  • Au-pair (Anteil haushaltsnahe Tätigkeiten)

Was zählt als Handwerkerleistung?

  • Reparaturen aller Art (Heizung, Sanitär, Elektrik)
  • Renovierungsarbeiten (Streichen, Tapezieren, Bodenbelag)
  • Modernisierungen (neue Fenster, Badsanierung)
  • Gartenbau und Terrasse anlegen
  • Schornsteinfeger
  • Aufzugswartung

Nicht absetzbar: Materialkosten! Nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen. Die Rechnung muss die Kosten getrennt ausweisen.

Rechenbeispiel: Badezimmer renovieren

Handwerkerrechnung Badsanierung gesamt: 8.000 €
Davon Lohnkosten (ausgewiesen auf Rechnung): 4.500 €
Materialkosten: 3.500 € (nicht absetzbar)
20 % von 4.500 €: 900 € Steuerersparnis (direkt von der Steuerschuld)

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Zahlung per Überweisung: Barzahlung ist nicht anerkannt — immer überweisen!
  • Rechnung vorhanden: Mit Lohnkostenausweis
  • Im eigenen Haushalt: Nur Leistungen in der selbst genutzten oder vermieteten Wohnung
  • Keine Schwarzarbeit: Ausschließlich mit regulären Betrieben
  • Eintragen in Anlage Haushaltsnahe AW: Steuererklärung, Zeile 71–79

Für Vermieter gilt: Handwerker-Kosten als Werbungskosten abziehen ist meist noch günstiger — keine Begrenzung auf 1.200 €. Mehr zu Vermieter-Steuerthemen: Was Vermieter von der Steuer absetzen können.

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