Zweitwohnsitz: Steuerlich komplex, aber mit Chancen
Ob Berufspendler mit Arbeitswohnung, Eigenheimbesitzer mit Ferienhaus oder jemand mit Zweitwohnung in einer anderen Stadt — die steuerlichen Konsequenzen sind vielschichtig.
Zweitwohnungsteuer: Was Kommunen erheben

Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer auf Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Typische Sätze:
- Berlin: 15 % der Jahreskaltmiete (oder fingierte Miete)
- München: 18 % der Jahreskaltmiete
- Hamburg: 8 % des Jahresnettogesamtbetrags
- Nicht erhoben in: vielen ländlichen Gemeinden
Befreiung möglich bei: Hauptwohnsitz in der Gemeinde, Wohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen (dann oft befreit), eingetragener Partnerschaft wenn Hauptwohnung des Partners dort.
Doppelte Haushaltsführung: Wann absetzbar?
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort hat, kann die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen (§ 9 EStG):
- Miete: bis max. 1.000 €/Monat absetzbar
- Fahrtkosten: Wöchentliche Heimfahrten als Entfernungspauschale
- Umzugskosten: Einmalig absetzbar
- Verpflegungsmehraufwand: Erste 3 Monate
Voraussetzungen: Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz (nicht bei den Eltern!), Berufstätigkeit am anderen Ort, finanzielle Beteiligung am Haupthausstand.
Ferienhaus: Selbstnutzung vs. Vermietung
| Situation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Nur Selbstnutzung | Keine Einnahmen → keine Absetzung möglich |
| Nur Vermietung | Einnahmen steuerpflichtig, Kosten voll absetzbar |
| Teils selbst/teils vermietet | Aufteilen! Nur Vermietungsanteil → Kosten absetzbar |
| Ferienwohnung gewerblich | Gewerbesteuerpflicht ab bestimmten Leistungen |
Einkünfteerzielungsabsicht: Das Finanzamt schaut genau hin
Bei Ferienimmobilien prüft das Finanzamt die "Einkünfteerzielungsabsicht": Wird langfristig ein Gewinn angestrebt? Wenn die Selbstnutzung sehr hoch ist und kein Überschuss in Sicht ist, kann das Finanzamt alle Verluste streichen (Liebhaberei).
Tipps für Zweitwohnungsbesitzer
- Zweitwohnungsteuer bei der Gemeinde erfragen (kostenlose Auskunft)
- Doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung Anlage N angeben
- Fahrtenbuch oder Belege für Heimfahrten führen
- Bei Ferienimmobilien: Vermietungsquote und Selbstnutzungsquote dokumentieren
- Finanzamt-Bescheid auf Liebhaberei prüfen
Weiterführende Artikel: Doppelte Haushaltsführung | Ferienwohnung vermieten | Steuergrundlagen Vermieter