Steuern

Zweitwohnsitz und Steuern: Regelungen, Abzüge und was das Finanzamt wissen will

Ein Ferienhaus oder eine Wohnung am Arbeitsort — der Zweitwohnsitz hat steuerliche Konsequenzen. Wir erklären Zweitwohnungsteuer, doppelte Haushaltsführung und Abzugsmöglichkeiten.

Zweitwohnsitz und Steuern: Regelungen, Abzüge und was das Finanzamt wissen will

Zweitwohnsitz: Steuerlich komplex, aber mit Chancen

Ob Berufspendler mit Arbeitswohnung, Eigenheimbesitzer mit Ferienhaus oder jemand mit Zweitwohnung in einer anderen Stadt — die steuerlichen Konsequenzen sind vielschichtig.

Zweitwohnungsteuer: Was Kommunen erheben

Zweitwohnsitz und Steuern: Regelungen, Abzüge und was das Finanzamt wissen will

Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer auf Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Typische Sätze:

  • Berlin: 15 % der Jahreskaltmiete (oder fingierte Miete)
  • München: 18 % der Jahreskaltmiete
  • Hamburg: 8 % des Jahresnettogesamtbetrags
  • Nicht erhoben in: vielen ländlichen Gemeinden

Befreiung möglich bei: Hauptwohnsitz in der Gemeinde, Wohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen (dann oft befreit), eingetragener Partnerschaft wenn Hauptwohnung des Partners dort.

Doppelte Haushaltsführung: Wann absetzbar?

Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort hat, kann die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen (§ 9 EStG):

  • Miete: bis max. 1.000 €/Monat absetzbar
  • Fahrtkosten: Wöchentliche Heimfahrten als Entfernungspauschale
  • Umzugskosten: Einmalig absetzbar
  • Verpflegungsmehraufwand: Erste 3 Monate

Voraussetzungen: Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz (nicht bei den Eltern!), Berufstätigkeit am anderen Ort, finanzielle Beteiligung am Haupthausstand.

Ferienhaus: Selbstnutzung vs. Vermietung

SituationSteuerliche Behandlung
Nur SelbstnutzungKeine Einnahmen → keine Absetzung möglich
Nur VermietungEinnahmen steuerpflichtig, Kosten voll absetzbar
Teils selbst/teils vermietetAufteilen! Nur Vermietungsanteil → Kosten absetzbar
Ferienwohnung gewerblichGewerbesteuerpflicht ab bestimmten Leistungen

Einkünfteerzielungsabsicht: Das Finanzamt schaut genau hin

Bei Ferienimmobilien prüft das Finanzamt die "Einkünfteerzielungsabsicht": Wird langfristig ein Gewinn angestrebt? Wenn die Selbstnutzung sehr hoch ist und kein Überschuss in Sicht ist, kann das Finanzamt alle Verluste streichen (Liebhaberei).

Tipps für Zweitwohnungsbesitzer

  • Zweitwohnungsteuer bei der Gemeinde erfragen (kostenlose Auskunft)
  • Doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung Anlage N angeben
  • Fahrtenbuch oder Belege für Heimfahrten führen
  • Bei Ferienimmobilien: Vermietungsquote und Selbstnutzungsquote dokumentieren
  • Finanzamt-Bescheid auf Liebhaberei prüfen

Weiterführende Artikel: Doppelte Haushaltsführung | Ferienwohnung vermieten | Steuergrundlagen Vermieter

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