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Wohnen auf Zeit: Zeitmietvertrag, Untervermietung und was rechtlich gilt

Zeitmietverträge und befristete Mietverhältnisse sind streng geregelt. Was erlaubt ist, wann die Befristung unwirksam wird und wie kurzfristige Vermietung legal funktioniert.

Wohnen auf Zeit: Zeitmietvertrag, Untervermietung und was rechtlich gilt

Wohnen auf Zeit: Was sind die Optionen?

Wohnen auf Zeit: Zeitmietvertrag, Untervermietung und was rechtlich gilt

Kurzfristiges Wohnen gibt es in verschiedenen Rechtsformen — mit sehr unterschiedlichen Anforderungen:

  • Zeitmietvertrag: Klassisches Mietverhältnis mit vereinbartem Ende
  • Untervermietung: Hauptmieter vermietet Teil der Wohnung weiter
  • Ferienwohnung / Airbnb: Kurzzeit-Übernachtung als Gewerbe
  • Möbliertes Zimmer: Sonderform mit erleichterten Bedingungen

Zeitmietvertrag (§ 575 BGB): Wann ist er wirksam?

Ein befristeter Mietvertrag ist NUR wirksam wenn ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund vorliegt. Ohne Grund: Vertrag läuft unbefristet weiter!

Zulässige Befristungsgründe:

  • Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familie nach Ablauf der Frist
  • Wesentliche Instandsetzung oder Umbau, die mit Mieter unmöglich
  • Wohnung soll einem Mitarbeiter überlassen werden (Dienstverhältnis)

Der Grund muss im Vertrag schriftlich angegeben sein — pauschale Befristung ohne Begründung = unbefristet.

Untervermietung: Was Mieter brauchen

Mieter dürfen Teile ihrer Wohnung untervermieten — brauchen dafür aber die Erlaubnis des Vermieters. Voraussetzungen:

  • Berechtigtes Interesse des Mieters (z. B. finanzielle Not, neue Lebensgemeinschaft, befristete Abwesenheit)
  • Vermieter darf Erlaubnis nur bei wichtigem Grund verweigern
  • Keine Überbelegung der Wohnung
  • Gesamtwohnung untervermieten: Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis, auch bei vorübergehender Abwesenheit

Möbliertes Zimmer: Erleichterter Kündigungsschutz

Wer in einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ein Zimmer vermietet (Untermiete beim Eigentümer), hat erleichtertes Kündigungsrecht: Kündigung mit 15 Tagen zum Monatsende möglich — ohne Begründungspflicht.

Airbnb und Kurzzeitvermietung: Was gilt?

  • Genehmigungspflicht in vielen Städten: Berlin, München, Hamburg haben Zweckentfremdungsverbote
  • Mieter brauchen Erlaubnis des Vermieters für gewerbliche Kurzzeitvermietung
  • Steuerlich: Unter 520 €/Jahr steuerfrei (Pauschalgrenze), darüber Einkommensteuer
  • Versicherung: Gebäude- und Haftpflichtversicherung prüfen — privat vs. gewerbliche Nutzung

Wie wir in unserem Ratgeber zur Ferienwohnung-Besteuerung erläutert haben, ist die steuerliche Behandlung komplex.

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