Steuern

Verwandtendarlehen für den Immobilienkauf: Steuerliche Spielregeln und Risiken

Ein Darlehen von den Eltern statt von der Bank — steuerlich interessant, aber mit klaren Spielregeln. Was gilt und was das Finanzamt genau prüft.

Verwandtendarlehen für den Immobilienkauf: Steuerliche Spielregeln und Risiken

Wenn die Bank einen schlechten Zinssatz anbietet oder das Eigenkapital fehlt, fragen viele Immobilienkäufer bei der Familie an. Ein Verwandtendarlehen — also ein Kredit von Eltern oder Großeltern — kann steuerlich vorteilhaft sein. Aber das Finanzamt schaut genau hin.

Was ist ein Verwandtendarlehen?

Ein Verwandtendarlehen ist ein privatrechtlicher Darlehensvertrag zwischen Familienmitgliedern. Es unterliegt denselben zivilrechtlichen Regeln wie ein Bankdarlehen — und muss, um steuerlich anerkannt zu werden, auch so behandelt werden.

Steuerliche Voraussetzungen: Was das Finanzamt fordert

Verwandtendarlehen für den Immobilienkauf: Steuerliche Spielregeln und Risiken

Das Finanzamt erkennt Verwandtendarlehen nur an, wenn sie einem "Fremdvergleich" standhalten — d.h. zu Konditionen wie unter fremden Dritten:

  • Schriftlicher Darlehensvertrag mit Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsplan
  • Marktüblicher Zinssatz: Nicht deutlich unter dem üblichen Bankzins (Orientierung: KfW-Konditionen, Marktzins +/- tolerierte Abweichung)
  • Tatsächliche Durchführung: Regelmäßige Zinszahlungen und Tilgungen auf separatem Konto
  • Klare Vereinbarung: Keine mündlichen Absprachen, keine Stundungen ohne vertragliche Grundlage

Was bringt das steuerlich?

Wenn der Darlehensnehmer (Käufer) vermietet: Die Zinszahlungen an die Eltern sind als Werbungskosten absetzbar. Die Eltern versteuern die Zinserträge — oft aber mit einem niedrigeren Steuersatz als der Darlehensnehmer zahlen würde. Netto ergibt sich ein Familienvorteil.

Beispiel: 200.000 € Darlehen zu 3,5 %, Zinsen 7.000 €/Jahr. Darlehensnehmer (42 % Steuersatz) spart 2.940 €/Jahr. Eltern (25 % Abgeltungssteuer) zahlen 1.750 €/Jahr. Familienvorteil: 1.190 €/Jahr.

Risiken und Fallen

  • Kein schriftlicher Vertrag → Finanzamt erkennt Zinsen nicht als Werbungskosten an
  • Zinssatz zu weit unter Marktüblichkeit → verdeckte Schenkung, schenkungsteuerpflichtig
  • Zahlungen nicht nachweisbar → Betriebsprüfung kann gesamte Konstruktion ablehnen
  • Rückzahlung unter Druck in der Familie → Konflikpotenzial unterschätzen

Schenkung statt Darlehen: Wann besser?

Eltern können Kindern alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken (Freibetrag § 16 ErbStG). Bei kleineren Beträgen ist eine Schenkung oft einfacher als ein kompliziertes Darlehenskonstrukt. Kombinationen aus Schenkung (Eigenkapital) + Verwandtendarlehen (Rest) sind möglich und steuerlich oft optimal.

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