Kapitalanlage Ratgeber

Vermietete Wohnung kaufen: Was Sie als Käufer wissen müssen

Wer eine bereits vermietete Wohnung kauft, erbt den Mietvertrag. Wir erklären Rechte und Pflichten, Kündigungsmöglichkeiten, Rendite-Überprüfung und Fallstricke.

Vermietete Wohnung kaufen: Was Sie als Käufer wissen müssen

Vermietete Wohnung kaufen: Kauf bricht nicht Miete

Der juristische Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) bedeutet: Kaufen Sie eine bereits vermietete Wohnung, treten Sie automatisch in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein. Der Mieter bleibt — zumindest vorerst.

Was Sie als neuer Eigentümer übernehmen

Vermietete Wohnung kaufen: Was Sie als Käufer wissen müssen
  • Den bestehenden Mietvertrag mit allen Konditionen
  • Die vereinbarte Miethöhe (auch wenn sie unter dem Marktpreis liegt)
  • Die Kaution — der Vorbesitzer muss sie an Sie übergeben (prüfen!)
  • Laufende Betriebskostenabrechnungen
  • Alle Pflichten des Vermieters (Instandhaltung, Mängelbeseitigung)

Rendite-Check: Was ist die Wohnung wirklich wert?

Vermietete Wohnungen werden oft günstiger verkauft als leerstehende — der sogenannte Vermietungsabschlag beträgt typisch 10–20 %. Prüfen Sie:

KennzahlBerechnungBeispiel
Ist-MieteAktuell gezahlte Miete/Monat900 €/Monat
Brutto-Rendite(12 × Kaltmiete) / Kaufpreis10.800 / 240.000 = 4,5 %
MietpotenzialWas wäre bei Neuvermietung?1.200 €/Monat (+33 %)
Kaufpreis leerstehendOhne Vermietungsabschlagca. 280.000 €

Kann ich den Mieter kündigen?

Eigenbedarf

Ja — wenn Sie, enge Familienangehörige oder Haushaltsangehörige die Wohnung selbst beziehen wollen. Aber: Sperrfrist! Bei umgewandelten Eigentumswohnungen (früher Mietwohnung, jetzt ETW verkauft) gilt eine Sperrfrist von 3–10 Jahren je nach Stadt.

Sperrist bei umgewandelten Wohnungen

  • Standard: 3 Jahre Sperrfrist (§ 577a BGB)
  • In angespannten Märkten (z. B. Berlin, München): bis zu 10 Jahre!
  • Sperrfrist gilt auch für Eigenbedarf und wirtschaftliche Verwertung

Mieterhöhung möglich?

Ja — Sie können die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, aber nur schrittweise: max. 20 % in 3 Jahren (in angespannten Märkten: 15 %). Zuerst zum Mietspiegel wechseln.

Worauf beim Kauf besonders achten?

  • Mietvertrag vollständig lesen — gibt es Sondervereinbarungen?
  • Aktuelle Miete vs. Mietspiegel vergleichen
  • Kaution in Höhe von X Monatsmieten vorhanden und übergeben?
  • Zahlungshistorie des Mieters erfragen (Mietrückstände?)
  • Zustand der Wohnung — darf besichtigt werden vor Kauf?
  • Laufzeit und Kündigungsfristen im Mietvertrag
  • Wohnfläche korrekt angegeben? (Abweichung > 10 % → Minderungsrecht)

Fazit: Gut oder schlecht?

Vermietete Wohnung als Investment: Ideal — sofortige Rendite, kein Leerstand, Vermietungsabschlag als Kaufvorteil. Der eingeschränkte Zugang zur Wohnung ist kalkulierbar.

Vermietete Wohnung zum Selbstnutzen: Schwieriger — Sperrfrist beachten, Eigenbedarf muss echten Bedarf haben, sonst drohen Schadensersatz und Strafanzeige.

Weiterführende Artikel: Als Vermieter selbst verwalten | Mietspiegel verstehen | Eigenbedarfskündigung

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