Die Ausgangslage: Warum feste Mieterhöhungen sinnvoll sind

Als Vermieter eine Mieterhöhung durchzusetzen kostet Zeit und Nerven: Mietspiegelrecherche, Begründungsschreiben, 2 Monate Bedenkzeit, möglicherweise Widerspruch. Staffel- und Indexmiete umgehen das — sie legen die künftigen Mieten schon im Vertrag fest.
Die Staffelmiete: Feste Sprünge zu vorab vereinbarten Terminen
Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB) wird im Mietvertrag festgelegt, wann und um wie viel Euro die Miete steigt. Beispiel:
Ab Januar 2026: 950 €/Monat
Ab Januar 2028: 1.000 €/Monat
Ab Januar 2030: 1.050 €/Monat
Regeln: Jede Stufe muss mindestens 12 Monate gelten. Die Erhöhung muss als fester Euro-Betrag angegeben werden (nicht als Prozentsatz). Mietspiegelprüfung entfällt — aber Mietpreisbremse gilt trotzdem beim Einstieg!
Die Indexmiete: Automatisch mit Inflation
Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) ist die Mietentwicklung an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt die Inflation um 5 %, steigt die Miete um 5 %.
- Anpassung: Vermieter muss aktiv schriftlich mitteilen (automatisch läuft sie nicht)
- Inflationsschutz: In Hochinflationsphasen (2022–2023) sehr attraktiv für Vermieter
- Sonstige Mieterhöhungen: Bei Indexmiete ausgeschlossen (kein Mietspiegelplus obendrauf)
- Modernisierungsumlage: Nur sehr begrenzt möglich
Direkter Vergleich: Was eignet sich wann?
| Kriterium | Staffelmiete | Indexmiete |
|---|---|---|
| Planbarkeit Vermieter | Sehr hoch | Mittel (Inflation schwankend) |
| Inflationsschutz | Begrenzt (feste Stufen) | Vollständig |
| Transparenz für Mieter | Hoch (alles bekannt) | Mittel (Inflation unbekannt) |
| Bei Niedriginflation | Günstiger für Vermieter | Kaum Steigerung |
| Bei Hochinflation | Nachteil Vermieter | Vorteil Vermieter |
Mehr zur Mieterhöhung: Mieterhöhung korrekt durchsetzen. Was der Mietpreisspiegel bedeutet: Mietpreisspiegel erklärt.