Der Mietkauf ist ein Modell zwischen Miete und Kauf: Man wohnt zunächst zur Miete, mit der Möglichkeit (oder Pflicht), das Objekt später zu kaufen. Klingt praktisch — hat aber tücken.
Wie funktioniert der Mietkauf?
Es gibt zwei Varianten:
- Optionaler Mietkauf (Kauf-Option): Sie mieten und haben die Option, innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis zu kaufen. Die Option kann verfallen.
- Verpflichtender Mietkauf: Sie verpflichten sich, nach der Mietphase zu kaufen. Teil der Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet.
Wie wird der Kaufpreis angerechnet?

Häufig wird ein Teil der monatlichen Miete (z.B. 30–50 %) auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet. Der Rest gilt als "normales" Entgelt für die Nutzung.
Beispiel: Kaufpreis 300.000 €, Mietphase 5 Jahre, Miete 1.200 €/Monat, davon 400 € angerechnet. Nach 5 Jahren: 24.000 € angerechnet → Restpreis 276.000 €.
Für wen kann Mietkauf sinnvoll sein?
- Käufer, die noch kein ausreichendes Eigenkapital haben, aber in 3–5 Jahren kaufen möchten
- Wer die Immobilie und Lage erst "testen" möchte bevor er kauft
- Verkäufer, die keine Sofortliquidität brauchen und einen Mieter mit Kaufinteresse suchen
Risiken und Nachteile
- Kaufpreis meist höher als Markt: Verkäufer schlägt Risikoprämie auf
- Kein Eigentumsschutz: Wenn der Verkäufer insolvent geht, haben Sie keine gesicherte Position
- Mietanteil oft gering: Der angerechnete Teil deckt selten die Nebenkosten (Notar, GrESt)
- Komplizierte Verträge: Rechtliche Ausgestaltung komplex — Anwalt zwingend
- Kein KfW-Kredit möglich: Solange kein Eigentum besteht, können keine Eigentumsförderungen beantragt werden
Was sollten Käufer im Vertrag prüfen?
- ☑ Ist der Kaufpreis heute festgesetzt oder variabel?
- ☑ Welcher Mietzahlungsanteil wird tatsächlich angerechnet?
- ☑ Was passiert bei Zahlungsausfall des Mieters?
- ☑ Was passiert bei Insolvenz des Verkäufers?
- ☑ Ist ein Notarandelvertrag oder Vorvertrag besichert?
- ☑ Wie sind Instandhaltungspflichten geregelt?
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