Miete von der Steuer absetzen — was ist möglich?
Wer zur Miete wohnt, zahlt jeden Monat mehrere Hundert bis Tausend Euro — und fragt sich, ob sich davon etwas steuerlich geltend machen lässt. Die kurze Antwort: Direkt absetzbar ist Miete als Privatausgabe nicht. Aber es gibt konkrete Ausnahmen.
Weg 1: Häusliches Arbeitszimmer

Wenn Sie ein abgetrenntes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer in Ihrer Mietwohnung haben, können Sie anteilige Kosten absetzen.
Zwei Varianten ab 2023
| Variante | Voraussetzung | Abzugshöhe |
|---|---|---|
| Mittelpunkt der Tätigkeit | Hauptarbeitsort ist das Home Office (kein fester Büroarbeitsplatz) | Tatsächliche anteilige Kosten (unbegrenzt) |
| Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) | Kein abgetrenntes Zimmer nötig | 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr |
Was ist anteilig absetzbar?
Haben Sie 80 m² Wohnung und 15 m² Arbeitszimmer (18,75 % Anteil), können Sie 18,75 % folgender Kosten absetzen:
- Kaltmiete
- Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Internet-Anteil
- Reinigungskosten anteilig
Weg 2: Doppelte Haushaltsführung
Sie arbeiten weit weg von Ihrem Hauptwohnort und mieten sich dort eine Zweitwohnung? Dann können Sie die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzen.
Voraussetzungen doppelte Haushaltsführung
- Erster Haushalt am Lebensmittelpunkt (eigene Wohnung oder finanzielle Beteiligung am Haushalt der Eltern)
- Zweitwohnung aus beruflichen Gründen notwendig
- Mindestens 10 % der Wohnkosten selbst tragen
Was ist absetzbar?
- Unterkunftskosten der Zweitwohnung: max. 1.000 €/Monat (Kaltmiete + NK)
- Umzugskosten
- Wöchentliche Heimfahrten (Entfernungspauschale)
- Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate)
Weg 3: Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)
20 % von Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden:
- Handwerkerleistungen: Max. 1.200 € Steuerersparnis (auf max. 6.000 € Lohnkosten)
- Haushaltshilfe / Reinigungskraft: Max. 4.000 € Steuerersparnis
- Pflegedienste in der Wohnung: Max. 4.000 € Steuerersparnis
Wichtig: Nur Lohnkosten, nicht Materialkosten. Zahlung muss per Überweisung erfolgen (kein Bargeld).
Weg 4: Vermietete Zimmer in der eigenen Wohnung
Wenn Sie ein Zimmer Ihrer gemieteten Wohnung untervermieten, können Sie anteilige Kosten (Miete, NK) als Werbungskosten gegenüber den Mieteinnahmen ansetzen.
Achtung: Untervermietung erfordert Zustimmung des Vermieters! Mieteinnahmen müssen versteuert werden.
Checkliste: Miete steuerlich optimieren
- Arbeitszimmer: Separat abgegrenzter Raum nur für die Arbeit?
- Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, bis 210 Tage = 1.260 €/Jahr
- Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung aus beruflichen Gründen?
- Handwerker: Rechnungen per Überweisung bezahlen und aufbewahren
- Haushaltshilfe: Anmeldung als Mini-Job oder Haushaltsscheckverfahren nötig
- Steuerberater für individuelle Optimierung einschalten