Steuern Ratgeber

Miete von der Steuer absetzen: Arbeitszimmer, Doppelte Haushaltsführung & Co.

Unter welchen Bedingungen können Sie Miete steuerlich absetzen? Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung und haushaltsnahe Dienstleistungen — was wirklich klappt.

Miete von der Steuer absetzen: Arbeitszimmer, Doppelte Haushaltsführung & Co.

Miete von der Steuer absetzen — was ist möglich?

Wer zur Miete wohnt, zahlt jeden Monat mehrere Hundert bis Tausend Euro — und fragt sich, ob sich davon etwas steuerlich geltend machen lässt. Die kurze Antwort: Direkt absetzbar ist Miete als Privatausgabe nicht. Aber es gibt konkrete Ausnahmen.

Weg 1: Häusliches Arbeitszimmer

Miete von der Steuer absetzen: Arbeitszimmer, Doppelte Haushaltsführung & Co.

Wenn Sie ein abgetrenntes, ausschließlich beruflich genutztes Zimmer in Ihrer Mietwohnung haben, können Sie anteilige Kosten absetzen.

Zwei Varianten ab 2023

VarianteVoraussetzungAbzugshöhe
Mittelpunkt der TätigkeitHauptarbeitsort ist das Home Office (kein fester Büroarbeitsplatz)Tatsächliche anteilige Kosten (unbegrenzt)
Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale)Kein abgetrenntes Zimmer nötig6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr

Was ist anteilig absetzbar?

Haben Sie 80 m² Wohnung und 15 m² Arbeitszimmer (18,75 % Anteil), können Sie 18,75 % folgender Kosten absetzen:

  • Kaltmiete
  • Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
  • Internet-Anteil
  • Reinigungskosten anteilig

Weg 2: Doppelte Haushaltsführung

Sie arbeiten weit weg von Ihrem Hauptwohnort und mieten sich dort eine Zweitwohnung? Dann können Sie die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzen.

Voraussetzungen doppelte Haushaltsführung

  • Erster Haushalt am Lebensmittelpunkt (eigene Wohnung oder finanzielle Beteiligung am Haushalt der Eltern)
  • Zweitwohnung aus beruflichen Gründen notwendig
  • Mindestens 10 % der Wohnkosten selbst tragen

Was ist absetzbar?

  • Unterkunftskosten der Zweitwohnung: max. 1.000 €/Monat (Kaltmiete + NK)
  • Umzugskosten
  • Wöchentliche Heimfahrten (Entfernungspauschale)
  • Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate)

Weg 3: Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

20 % von Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden:

  • Handwerkerleistungen: Max. 1.200 € Steuerersparnis (auf max. 6.000 € Lohnkosten)
  • Haushaltshilfe / Reinigungskraft: Max. 4.000 € Steuerersparnis
  • Pflegedienste in der Wohnung: Max. 4.000 € Steuerersparnis

Wichtig: Nur Lohnkosten, nicht Materialkosten. Zahlung muss per Überweisung erfolgen (kein Bargeld).

Weg 4: Vermietete Zimmer in der eigenen Wohnung

Wenn Sie ein Zimmer Ihrer gemieteten Wohnung untervermieten, können Sie anteilige Kosten (Miete, NK) als Werbungskosten gegenüber den Mieteinnahmen ansetzen.

Achtung: Untervermietung erfordert Zustimmung des Vermieters! Mieteinnahmen müssen versteuert werden.

Checkliste: Miete steuerlich optimieren

  • Arbeitszimmer: Separat abgegrenzter Raum nur für die Arbeit?
  • Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, bis 210 Tage = 1.260 €/Jahr
  • Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung aus beruflichen Gründen?
  • Handwerker: Rechnungen per Überweisung bezahlen und aufbewahren
  • Haushaltshilfe: Anmeldung als Mini-Job oder Haushaltsscheckverfahren nötig
  • Steuerberater für individuelle Optimierung einschalten

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