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Denkmal-AfA: Steuerliche Vorteile bei Denkmalschutzimmobilien erklärt

Denkmalgeschützte Immobilien bieten einzigartige Steuervorteile: bis zu 100 % der Sanierungskosten absetzbar. Wir erklären die Denkmal-AfA, Voraussetzungen und Fallstricke.

Denkmal-AfA: Steuerliche Vorteile bei Denkmalschutzimmobilien erklärt

Denkmal-AfA: Warum Denkmalimmobilien steuerlich attraktiv sind

Wer eine Denkmalschutzimmobilie saniert, darf die Kosten besonders schnell steuerlich abschreiben. Das macht sie für Gutverdiener mit hohem Steuersatz besonders interessant — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist die Denkmal-AfA?

Denkmal-AfA: Steuerliche Vorteile bei Denkmalschutzimmobilien erklärt

AfA = Absetzung für Abnutzung. Die Denkmal-AfA (§§ 7h, 7i EStG) erlaubt die steuerliche Abschreibung von Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden:

  • § 7h EStG: Für Gebäude in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • § 7i EStG: Für Baudenkmale (der häufigere Fall)

Wie viel kann man abschreiben?

Bei Vermietung (Investoren)

  • Sanierungskosten: 9 % p. a. in den ersten 8 Jahren, dann 7 % p. a. für 4 Jahre
  • = 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzbar
  • Kaufpreis (Gebäudeanteil): 2 % p. a. normal (50 Jahre)

Bei Selbstnutzung (Eigenheimkäufer)

  • Sanierungskosten: 9 % p. a. für 10 Jahre
  • = 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre absetzbar

Rechenbeispiel: Steuerersparnis Denkmalimmobilie

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt400.000 €
davon Grundstück80.000 € (nicht abschreibbar)
davon Altbausubstanz70.000 € (2 % AfA = 1.400 €/Jahr)
davon Sanierungsanteil250.000 € (9 % AfA = 22.500 €/Jahr)
Abschreibung gesamt Jahr 1–823.900 €/Jahr
Steuerersparnis (42 % Satz)~10.000 €/Jahr
Gesamtersparnis 12 Jahre~110.000 €

Voraussetzungen für die Denkmal-AfA

  • Das Gebäude muss ein offiziell anerkanntes Baudenkmal sein (Denkmalbehörde bescheinigt)
  • Vor Baubeginn muss eine Genehmigung der Denkmalbehörde vorliegen
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen denkmalgerecht durchgeführt werden
  • Bescheinigung der Denkmalbehörde nach Abschluss der Maßnahmen

Kritisch: Die Bescheinigung der Denkmalbehörde ist Pflicht. Ohne sie keine erhöhte AfA — auch wenn das Haus faktisch ein Denkmal ist!

Typische Fallstricke

  • Kaufvertrag vor Genehmigung: Wer kauft, bevor alle Sanierungsmaßnahmen genehmigt sind, verliert ggf. die AfA
  • Aufteilung Sanierungs- vs. Modernisierungskosten: Nur "denkmalbedingte" Mehrkosten sind begünstigt
  • Verkauf innerhalb 10 Jahre: Rückforderung bei Selbstnutzern möglich
  • Überhöhte Kaufpreise: Viele Vertriebe rechnen die Steuerersparnis ein — Marktpreis prüfen!

Für wen lohnt sich die Denkmalimmobilie?

Geeignet für Gutverdiener mit Grenzsteuersatz 42–45 %, die langfristig investieren und Wert auf attraktive historische Substanz legen.

Weniger geeignet für Anleger mit niedrigem Steuersatz (der Steuervorteil ist dann gering) oder kurzen Zeithorizonten.

Weiterführende Artikel: Denkmalschutzimmobilien kaufen | Steuergrundlagen Vermieter | Energetische Sanierung

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