Maklervertrag als Verkäufer — was unterscheidet die Vertragstypen?
Wenn Sie Ihre Immobilie über einen Makler verkaufen, schließen Sie einen Maklervertrag ab. Aber nicht alle Maklerverträge sind gleich. Der Unterschied zwischen Alleinauftrag und einfachem Auftrag hat erhebliche Konsequenzen.
Die drei Maklervertragstypen

1. Einfacher Maklerauftrag
Sie beauftragen einen Makler — behalten aber das Recht, parallel weitere Makler zu beauftragen oder selbst zu verkaufen. Der Makler erhält Provision nur wenn er nachweislich die Verkaufsvermittlung herbeigeführt hat.
Vorteil: Maximale Flexibilität, Wettbewerb unter Maklern. Nachteil: Weniger Engagement des Maklers (warum viel Aufwand, wenn ein anderer den Deal macht?).
2. Alleinauftrag (Einfacher Alleinauftrag)
Nur ein Makler ist beauftragt. Sie dürfen aber noch selbst verkaufen — ohne Provision zu zahlen. Der Makler erhält Provision nur bei Maklervermittlung.
Vorteil: Makler investiert mehr, da er die Exklusivität hat. Sie können trotzdem direkt an Bekannte verkaufen.
3. Qualifizierter Alleinauftrag
Nur dieser Makler darf vermitteln — auch der Eigentümer darf nicht ohne ihn verkaufen. Verkauft der Eigentümer selbst an einen Interessenten, den er selbst gefunden hat, muss er trotzdem Provision zahlen.
Vorteil: Höchste Motivation des Maklers, intensivstes Marketing. Nachteil: Komplette Abhängigkeit vom Makler.
Vertragstypen im Vergleich
| Merkmal | Einfach | Alleinauftrag | Qualifiziert |
|---|---|---|---|
| Mehrere Makler erlaubt | Ja | Nein | Nein |
| Selbst verkaufen | Ja | Ja | Nein |
| Makler-Engagement | Gering | Hoch | Sehr hoch |
| Marketing-Investition | Gering | Mittel-hoch | Hoch |
| Empfehlung | Selten | Standard | Nur bei Vertrauen |
Was sollten Sie als Verkäufer wählen?
Für die meisten Privatverkäufer ist der einfache Alleinauftrag der richtige Mittelweg:
- Der Makler hat genug Motivation (Exklusivität)
- Sie behalten das Recht, selbst zu verkaufen (an Familie, Bekannte)
- Sie sind nicht vollständig abhängig vom Makler
Den qualifizierten Alleinauftrag sollten Sie nur unterschreiben, wenn Sie dem Makler vollständig vertrauen und sicher sind, dass er die richtige Wahl ist.
Worauf Sie beim Maklervertrag achten sollten
- Laufzeit: Maximal 3–6 Monate. Keine unbegrenzte Laufzeit!
- Kündigungsregelungen: Können Sie kündigen, wenn der Makler keine Leistung bringt?
- Provisionshöhe: Klar definiert? Wer zahlt wieviel?
- Berichtspflicht: Regelmäßige Updates zu Besichtigungen und Rückmeldungen
- Marketingumfang: Welche Portale, welche Maßnahmen sind vereinbart?
Checkliste: Maklervertrag prüfen
- Vertragstyp verstehen (einfach, Allein, qualifiziert)
- Laufzeit auf max. 3–6 Monate begrenzen
- Kündigungsrecht bei schlechter Leistung einfordern
- Provision und Verteilungsschlüssel (Käufer/Verkäufer) schriftlich fixieren
- Marketingversprechen schriftlich festhalten