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Immobilien im Familienrecht: Scheidung, Erbe und gemeinsames Eigentum

Immobilien und Familie — wenn beides zusammenkommt, wird es komplex. Was bei Scheidung, gemeinsam gekauften Häusern und Erbstreitigkeiten rechtlich gilt.

Immobilien im Familienrecht: Scheidung, Erbe und gemeinsames Eigentum

Gemeinsam kaufen: Was dabei rechtlich passiert

Wenn zwei Personen gemeinsam eine Immobilie kaufen, werden beide als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen — mit je hälftigem Anteil, sofern nicht anders vereinbart. Das klingt einfach — wird aber bei Trennung, Tod oder Streit komplex.

Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

Immobilien im Familienrecht: Scheidung, Erbe und gemeinsames Eigentum

Wie wir in unserem Ratgeber Scheidung und Immobilie erklärt haben, gibt es mehrere Optionen:

  1. Gemeinsam verkaufen: Kaufpreis hälftig teilen — cleanste Lösung
  2. Ein Partner kauft den anderen aus: Wertermittlung nötig, Bankfinanzierung des Ausgleichs
  3. Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung — Gericht versteigert die Immobilie (oft unter Wert)

Zugewinnausgleich: Bei gesetzlichem Güterstand (keine Ehevertrag-Regelung) muss der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen werden. Die Immobilie ist dabei zentral.

Was gilt für den Zugewinnausgleich?

  • Anfangswert: Wert der Immobilie bei Heirat (wenn vorhanden)
  • Endwert: Wert bei Trennung (Stichtag = Zustellung des Scheidungsantrags)
  • Zugewinn = Endwert − Anfangswert (bereinigt um Schulden)
  • Hälfte des Zugewinns-Unterschieds muss als Ausgleich gezahlt werden

Gemeinsames Eigentum: Bruchteilsgemeinschaft vs. GbR

Unverheiratete Paare, die gemeinsam kaufen, bilden automatisch eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB). Das bedeutet:

  • Jeder kann Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (Teilungsversteigerung als letzte Option)
  • Keine automatische Regelung bei Tod — der andere Partner erbt nicht (ohne Testament!)
  • Dringend empfohlen: Partnerschaftsvertrag oder GbR mit klaren Regeln

Immobilien und Erbrecht: Was oft übersehen wird

  • Unverheirateter Partner: Gesetzliches Erbrecht besteht NICHT — nur durch Testament oder Erbvertrag
  • Kinder aus verschiedenen Beziehungen: Kompliziert bei gemischten Familien — Berliner Testament kann helfen
  • Pflichtteil: Kinder haben Pflichtteilsrecht (50 % des gesetzlichen Erbteils) — auch bei Immobilien

Checklist: Immobilien und Familie absichern

  • [ ] Testament erstellen (besonders wichtig für unverheiratete Paare)
  • [ ] Partnerschaftsvertrag bei gemeinsam gekauftem Objekt
  • [ ] Güterstandsvereinbarung prüfen (Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • [ ] Notarielles Wohnrecht für überlebenden Partner eintragen lassen
  • [ ] Bei Scheidung: Gutachter beauftragen — eigene und Gegenseite-Expertise

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