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Immobilie bei Scheidung: Verkaufen, übernehmen oder vermieten?

Die gemeinsame Immobilie ist oft der größte Streitpunkt bei Scheidungen. Welche Optionen es gibt, was der Zugewinnausgleich bedeutet und wie man klug entscheidet.

Immobilie bei Scheidung: Verkaufen, übernehmen oder vermieten?

Das Problem: Gemeinsames Eigentum, getrennte Wege

Bei Scheidungen ist die gemeinsame Immobilie meist der komplizierteste Vermögensposten. Sie kann nicht einfach geteilt werden — es gibt nur drei sinnvolle Lösungen.

Option 1: Verkaufen

Immobilie bei Scheidung: Verkaufen, übernehmen oder vermieten?

Beide einigen sich auf Verkauf, teilen den Erlös nach Miteigentumsanteilen. Einfachste Lösung, wenn keine Kinder im Spiel sind und beide ausziehen können.

Was zu beachten ist:

  • Spekulationssteuer: Wenn Kauf weniger als 10 Jahre zurückliegt und die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Gemeinsames Darlehen muss ggf. vorzeitig abgelöst werden — Kosten 1–5 % des Restdarlehens
  • Wertermittlung: Beide Parteien sollten sich auf einen Gutachter einigen oder je einen eigenen beauftragen

Option 2: Ein Partner übernimmt

Der bleibende Partner kauft den anderen aus. Voraussetzung: ausreichende Bonität für Alleinfinanzierung.

Berechnung des Ausgleichsbetrags:

  • Marktwert der Immobilie: 400.000 €
  • Restschuld gemeinsames Darlehen: 200.000 €
  • Eigenkapital-Anteil: 400.000 − 200.000 = 200.000 €
  • Auszahlung an den auszahlenden Partner: 200.000 / 2 = 100.000 €

Der übernehmende Partner muss: Restdarlehen allein weiterführen (Bonität prüfen lassen!) + 100.000 € Ausgleich zahlen + Übertragungskosten (Notar, GrESt fällt hier an!)

Option 3: Vermieten

Beide bleiben Eigentümer, vermieten die Immobilie und teilen Mieteinnahmen. Sinnvoll wenn: Markt gerade schlecht für Verkauf, Spekulationsfrist läuft noch, Kinder sollen die Immobilie später erben.

Problem: Verwaltung gemeinsam mit Ex-Partner dauerhaft sehr konfliktträchtig.

Zugewinnausgleich bei Immobilien

Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gilt: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Mehrwerts ausgleichen. Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet — nicht zum Kaufpreis!

Beispiel: Wohnung 2015 für 200.000 € gekauft, heute 380.000 € wert. Wertzuwachs: 180.000 €. Hälftige Ausgleichszahlung: 90.000 €.

Wann Teilungsversteigerung droht

Können sich beide Parteien nicht einigen, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beim Gericht beantragen. Das Ergebnis: Immobilie wird unter Marktwert versteigert. Verlust für beide. Unbedingt vermeiden durch Mediation oder Anwalt.

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