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Pachtvertrag vs. Erbbaurecht: Was ist der Unterschied und was eignet sich für Immobilien?

Wer kein Grundstück kaufen will oder kann, hat zwei Alternativen: Pacht und Erbbaurecht. Der Unterschied ist entscheidend — für Finanzierung, Nutzung und Wert der darauf stehenden Immobilie.

Pachtvertrag vs. Erbbaurecht: Was ist der Unterschied und was eignet sich für Immobilien?

Pacht und Erbbaurecht — zwei völlig verschiedene Konzepte

Im Volksmund wird „Erbpacht" für beides verwendet — aber juristisch sind Pachtvertrag und Erbbaurecht grundverschieden. Der Unterschied hat erhebliche Konsequenzen für Ihre Rechte und die Finanzierbarkeit.

Pachtvertrag: Nutzung ohne Eigentumsrecht

Pachtvertrag vs. Erbbaurecht: Was ist der Unterschied und was eignet sich für Immobilien?

Ein Pachtvertrag gibt dem Pächter das Recht, ein Grundstück zu nutzen und die Früchte daraus zu ziehen (z. B. landwirtschaftliche Ernte) — aber kein dingliches Recht. Für Immobilien bedeutet das:

  • Sie können auf einem gepachteten Grundstück ein Gebäude errichten
  • Aber: Das Gebäude gehört nach Ablauf des Pachtvertrags dem Grundstückseigentümer
  • Keine Grundbucheintragung möglich
  • Schlechte Finanzierbarkeit — Banken finanzieren selten Gebäude auf reinem Pachtland
  • Pachtlaufzeiten oft kurz (5–20 Jahre)

Pacht ist für dauerhafte Wohnimmobilien daher kaum geeignet — es sei denn für Kleingärten, Campingstellplätze oder Freizeitimmobilien.

Erbbaurecht: Dingliches Recht mit Grundbucheintragung

Das Erbbaurecht ist ein eigenständiges dingliches Recht (§§ 1 ff. ErbbauRG), das ins Grundbuch eingetragen wird. Der Erbbauberechtigte hat das Recht:

  • Das Grundstück für 50–99 Jahre zu nutzen
  • Darauf zu bauen und das Gebäude zu besitzen
  • Das Erbbaurecht zu vererben, zu verkaufen und zu beleihen

Im Gegenzug zahlt er einen jährlichen Erbbauzins — typisch 2–4 % des Grundstückswerts. Bei einem Grundstückswert von 200.000 € also 4.000–8.000 € pro Jahr.

Vergleich: Pacht vs. Erbbaurecht

KriteriumPachtErbbaurecht
GrundbucheintragNeinJa (eigenes Grundbuchblatt)
Bankfinanzierung möglichSchwierigJa (Erbbaurecht ist beleihbar)
LaufzeitKurz (meist 5–20 Jahre)50–99 Jahre
Verkauf möglichNur mit ZustimmungJa (mit Einschränkungen)
Gebäude nach AblaufGehört GrundeigentümerEntschädigung für Gebäudewert

Alles zum Erbbaurecht — Vor- und Nachteile, typische Fehler und wann es sich lohnt — erklärt unser ausführlicher Artikel: Erbbaurecht: Vor- und Nachteile im Detail.

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