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Erbbaurecht: Wenn das Haus dir gehört, aber nicht das Grundstück

Beim Erbbaurecht kauft man ein Haus, aber nicht das Grundstück — man pachtet es für 50–99 Jahre. Was das bedeutet, wie hoch der Erbbauzins ist und wann es sich lohnt.

Erbbaurecht: Wenn das Haus dir gehört, aber nicht das Grundstück

Was ist Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht (§ 1 ErbbauRG) erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) einen jährlichen Pachtzins — den Erbbauzins. Das Gebäude gehört dem Erbbauberechtigten, das Grundstück bleibt Eigentum des Gebers.

Typische Laufzeiten und Erbbauzins

Erbbaurecht: Wenn das Haus dir gehört, aber nicht das Grundstück
  • Laufzeit: 50–99 Jahre (häufig 75 oder 99 Jahre)
  • Erbbauzins: 2–5 % des Bodenwerts pro Jahr (bei 200.000 € Bodenwert: 4.000–10.000 €/Jahr = 333–833 €/Monat)
  • Anpassungsklausel: Meist an Verbraucherpreisindex gekoppelt → steigt mit Inflation

Wer vergibt Erbbaurechtsflächen?

  • Kirchliche Institutionen (Bistümer, Landeskirchen — größte Gruppe in Deutschland)
  • Kommunen und Städte (soziale Wohnungspolitik)
  • Privatpersonen und Stiftungen

Vorteile des Erbbaurechts

  • Niedrigerer Kaufpreis: kein Grundstückskauf nötig. Bei 200.000 € Bodenwert: 200.000 € günstiger beim Erwerb
  • Baurecht ohne Kapitalbindung im Boden
  • Eigenkapital kann für das Gebäude verwendet werden

Nachteile und Risiken

  • Erbbauzins laufend: 333–833 €/Monat zusätzliche Belastung — reduziert Vorteil des günstigeren Kaufpreises
  • Finanzierung schwieriger: Banken berechnen das Erbbaurecht kritischer. Laufzeit muss noch mindestens Kreditlaufzeit + 20 Jahre betragen
  • Wertentwicklung eingeschränkt: Immobilienwert ohne Grundstück wächst langsamer
  • Heimfall: Bei schweren Pflichtverletzungen kann Geber das Objekt zurückfordern
  • Laufzeitende: Was passiert nach 99 Jahren? Verlängerung, Entschädigung, oder Rückfall ans Grundstück

Wann ist Erbbaurecht sinnvoll?

  • Kaufpreis deutlich unter vergleichbaren Objekten mit eigenem Grundstück (Ersparnis mindestens 30–40 %)
  • Erbbauzins niedrig (unter 2,5 % des Bodenwerts) und Laufzeit noch lang (über 40 Jahre)
  • Eigennutzung geplant (für Kapitalanleger weniger geeignet)
  • Grundstück in sehr begehrter Lage, die anders nicht erschwinglich wäre

Checkliste vor dem Kauf eines Erbbaurechts

  • Restlaufzeit des Erbbaurechts: Mindestens 25 Jahre über Kreditlaufzeit hinaus?
  • Erbbauzins: Höhe und Anpassungsklausel genau prüfen
  • Heimfall-Regelung: Welche Gründe führen zum Heimfall?
  • Verlängerungsoptionen: Gibt es ein Recht auf Verlängerung?
  • Entschädigungsregelung bei Laufzeitende
  • Finanzierung: Bank prüfen, ob Erbbaurecht akzeptiert wird

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