Steuern

Ferienhaus vermieten: Was steuerlich erlaubt ist und was Sie beachten müssen

Ein Ferienhaus zu vermieten ist steuerpflichtig — aber auch absetzbar. Was Sie als Vermieter wissen müssen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abschreibung und mehr.

Ferienhaus vermieten: Was steuerlich erlaubt ist und was Sie beachten müssen

Ferienhaus vermieten: Was steuerlich auf Sie zukommt

Wer sein Ferienhaus, seine Ferienwohnung oder Zweitwohnung vermietet, erzielt steuerlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden — egal ob über Airbnb, Booking.com oder privat. Gleichzeitig können Sie viele Kosten absetzen und damit Ihre Steuerlast deutlich reduzieren.

Einkommensteuer: Was fällt an?

Ferienhaus vermieten: Was steuerlich erlaubt ist und was Sie beachten müssen

Ihre Mieteinnahmen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert — also bis zu 45 % bei Spitzenverdienern. Aber: Sie dürfen alle Kosten als Werbungskosten abziehen. Dazu gehören:

  • Abschreibung (AfA): 2 % p.a. auf den Gebäudewert (nicht Grundstück)
  • Zinsen auf Darlehen zur Finanzierung
  • Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)
  • Hausverwaltungskosten, Reinigungskosten
  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Betriebskosten (anteilig für Vermietungszeitraum)
  • Werbungskosten (Inserate, Fotos, Plattformgebühren)

Eigennutzung und Vermietung: Gemischte Nutzung

Das Finanzamt unterscheidet, wie viel Sie selbst nutzen und wie viel Sie vermieten. Nur auf den Vermietungsanteil können Sie Kosten absetzen. Beispiel:

  • Ferienhaus 200 Tage leer oder selbst genutzt, 165 Tage vermietet: 45 % Vermietungsanteil
  • Alle Kosten nur zu 45 % absetzbar
  • Leerstand gilt als eigengenutzt (nachteilig!)

Tipp: Wenn Sie ausschließlich vermieten (keine Eigennutzung), sind alle Kosten vollständig absetzbar.

Umsatzsteuer bei Ferienvermietung

Grundsätzlich ist die kurzfristige Beherbergung (unter 6 Monate) umsatzsteuerpflichtig — mit 7 % reduziertem Satz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Aber: Als Kleinunternehmer (unter 22.000 € Jahresumsatz) können Sie die Kleinunternehmerregelung wählen und keine USt berechnen. Das vereinfacht die Buchführung erheblich.

Liebhaberei: Das gefährliche Finanzamtsproblem

Wenn Sie dauerhaft Verluste aus der Ferienvermietung erzielen, prüft das Finanzamt, ob eine "Liebhaberei" vorliegt — also ein Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dann werden alle Verluste nicht mehr anerkannt. Um das zu vermeiden:

  • Mietpreise marktgerecht ansetzen (nicht zu günstig vermieten)
  • Belegungsnachweise führen (Buchungsliste)
  • Auf Dauer Gewinn anstreben und nachweisen

Checkliste: Steuern beim Ferienhaus

  • ☐ Alle Mieteinnahmen in Steuererklärung angeben (Anlage V)
  • ☐ AfA korrekt berechnen (Gebäudeanteil vom Kaufpreis trennen)
  • ☐ Eigennutzungsanteil dokumentieren und korrekt abgrenzen
  • ☐ Kleinunternehmerregelung prüfen: Lohnt sich USt-Verzicht?
  • ☐ Belegungstagebuch führen (Beweis gegen Liebhaberei)
  • ☐ Steuerberater für erste Erklärung empfohlen

Mehr zu Steuern und Vermietung: AfA Abschreibung erklärt, Airbnb-Regeln in Städten und Steuer beim Immobilienverkauf.

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