Ratgeber

Energieausweis: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Der Energieausweis ist Pflicht — ohne ihn droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Was er aussagt, wie er beantragt wird und wie er den Immobilienwert beeinflusst.

Energieausweis: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Was ist der Energieausweis?

Energieausweis: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Der Energieausweis (auch: Energiepass) dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes — von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Er ist seit 2009 Pflicht bei Verkauf und Vermietung (GEG 2020 als Nachfolger der EnEV).

Zwei Arten von Energieausweisen

ArtBasisFür wenKosten
VerbrauchsausweisTatsächlicher Energieverbrauch (3 Jahre)Gebäude ab 5 WE, Baujahr ab 197750–100 €
BedarfsausweisBausubstanz und technische AnlageGebäude unter 5 WE, vor 1977, Neubau200–500 €

Pflichten beim Verkauf

  • Energieausweis muss bereits im Inserat mit Effizienzklasse angegeben sein
  • Bei Besichtigung: Vorlage Pflicht (auch ohne Anforderung durch Interessenten)
  • Beim Notartermin: Übergabe an Käufer (Kopie reicht)
  • Bußgeld bei Verstoß: bis zu 15.000 € (§ 108 GEG)
  • Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

Was die Energieeffizienzklassen bedeuten

KlassekWh/(m²·a)Bedeutung
A+< 30Passivhaus-Standard
A30–50KfW 55/40-Standard
B50–75Neubaustandard
C75–100Guter Altbau
D–F100–200Sanierungsbedarf
G–H> 200Dringend sanieren!

Einfluss auf den Immobilienwert

Energieausweis-Klasse E vs. B: Preisunterschied ca. 5–15 % (studie DIW 2023). Grund: Heizkosten + GEG-Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel (Heizungstausch bis 2028). Käufer kalkulieren Sanierungskosten direkt ein.

Weiterführende Ratgeber

Teilen: