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Altersgerecht umbauen: Kosten, KfW-Förderung und Werteinfluss auf die Immobilie

Altersgerechter Umbau wird für viele Eigentümer wichtig — und er wird gefördert. Was Maßnahmen kosten, wie KfW und BAFA helfen und wie sich das auf den Immobilienwert auswirkt.

Altersgerecht umbauen: Kosten, KfW-Förderung und Werteinfluss auf die Immobilie

Warum altersgerechter Umbau immer wichtiger wird

Altersgerecht umbauen: Kosten, KfW-Förderung und Werteinfluss auf die Immobilie

Deutschland altert — und die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Stolperfallen, schmale Türen und fehlende Haltegriffe können das verhindern. Altersgerechter Umbau schafft Abhilfe — und lässt sich gut fördern. Mehr zur Förderung in unserem KfW-Förderratgeber 2026.

Typische Maßnahmen und Kosten

MaßnahmeKosten (Richtwert)
Haltegriffe im Bad (Dusche, WC)300–800 €
Bodengleiche Dusche (Umbau)3.000–8.000 €
Türverbreiterung (mind. 90 cm)500–2.000 € je Tür
Schwellenfreier Eingangsbereich1.000–5.000 €
Treppenliftsystem innen8.000–20.000 €
Aufzug (in MFH nachrüsten)50.000–150.000 € (WEG-Beschluss)
Bad komplett altersgerecht umbauen15.000–35.000 €
Smart Home / Sturzmelder2.000–8.000 €

KfW-Förderung altersgerechtes Wohnen (Kredit 159 / Zuschuss 455-B)

  • KfW 159: Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit, günstige Konditionen für altersgerechte Umbauten
  • BAFA / KfW 455-B: Investitionszuschuss bis 6.250 € pro Wohneinheit (12,5 % der förderfähigen Kosten)
  • Förderfähig: Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Smart Home, Umbau Bad/Eingang
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen!

Wie wirkt Barrierefreiheit auf den Immobilienwert?

Barrierefreiheit steigert den Wert — aber nicht linear mit den Kosten:

  • Einfache Maßnahmen (Haltegriffe, Türverbreiterung): Kaum messbarer Werteinfluss, aber wichtig für Vermietbarkeit an ältere Mieter
  • Kompletter Umbau Bad + Eingang: +2–5 % Werteinfluss bei Immobilien über 300.000 €
  • Aufzug im MFH: Kann Vermietbarkeit aller Obergeschosswohnungen erheblich verbessern — bis +10 % je Einheit

WEG und Barrierefreiheit: Was der Beschluss kostet

Seit WEG-Reform 2020 können Eigentümer einfacher Maßnahmen zur Barrierefreiheit beschließen oder auf eigene Kosten umsetzen (§ 20 WEGnF). Ein Aufzug braucht noch immer Mehrheitsbeschluss — kann aber bei begründetem Bedarf erzwungen werden.

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