Die Denkmal-AfA

- Vermieter (§ 7i EStG): 8 Jahre × 9 %, dann 4 Jahre × 7 % = 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren
- Selbstnutzer (§ 10f EStG): 10 Jahre × 9 % als Sonderausgabe
- Zusätzlich normale Gebäude-AfA (2–3 %) auf Altgebäudeanteil
Rechenbeispiel Steuerersparnis
Sanierungskosten 200.000 €. Im Jahr 1–8: je 18.000 € absetzbar. Bei Grenzsteuersatz 42 %: Steuerersparnis 7.560 €/Jahr = 60.480 € über 8 Jahre.
Risiken
- Denkmalschutzbehörde muss Sanierung vorab genehmigen — kein Abweichen!
- Sanierungskosten oft 30–50 % höher als Normalgebäude
- Lage entscheidend: Denkmal in B-Lage ohne Mietmarkt = Problem