Steuern

Mieteinnahmen versteuern: Was Vermieter wissen und absetzen müssen

Mieteinnahmen sind steuerpflichtig — aber auch absetzbar. Was Vermieter in der Steuererklärung angeben müssen und wie sie legal Steuern sparen.

Mieteinnahmen versteuern: Was Vermieter wissen und absetzen müssen

Mieteinnahmen und Steuer: Die Grundlagen

Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Diese müssen in der Steuererklärung in der Anlage V angegeben werden. Der persönliche Steuersatz bestimmt, wie viel Steuer tatsächlich fällig wird — und kann bis zu 45 % betragen. Aber: Viele Kosten können vollständig abgesetzt werden.

Was sind Mieteinnahmen?

Mieteinnahmen versteuern: Was Vermieter wissen und absetzen müssen

Zur Anlage V gehören alle Einnahmen aus der Vermietung:

  • Kaltmiete
  • Nebenkostenvorauszahlungen (und Nachzahlungen)
  • Umlagen (wenn pauschal vereinbart)
  • Baukostenzuschüsse und Abstandszahlungen

Nicht zu den Einnahmen zählen: Mietkaution (keine Einnahme, nur verwahrt)

Was können Vermieter absetzen? — Die wichtigsten Werbungskosten

WerbungskostenAbsetzbar
Abschreibung (AfA) 2 % p.a. auf GebäudeanteilJa, voll
Zinsen für das FinanzierungsdarlehenJa, voll
Verwaltungskosten / HausverwaltungJa, voll
Instandhaltung und ReparaturenJa (kein Herstellungsaufwand)
Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht)Ja, anteilig
GrundsteuerJa, voll
Maklergebühren (Vermietung)Ja, voll
Rechts- und SteuerberatungskostenJa
Fahrten zur Immobilie0,30 €/km

Praxisbeispiel: Steuerberechnung für einen Vermieter

PositionBetrag
Jahreskaltmiete12.000 €
AfA (2 % von 220.000 €)-4.400 €
Zinsen-3.600 €
Verwaltung, Versicherung, Grundsteuer-1.800 €
Zu versteuerndes Einkommen2.200 €
Steuer (Steuersatz 35 %)770 €

Obwohl 12.000 € eingenommen wurden, fällt dank Werbungskosten nur 770 € Steuer an.

Untergrenze: Wann fällt gar keine Steuer an?

Wenn Werbungskosten höher sind als Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften verrechnet werden — das reduziert die Gesamtsteuerlast erheblich. Besonders in den ersten Jahren der Finanzierung ist das häufig der Fall.

Checkliste: Mieteinnahmen korrekt versteuern

  • ☐ Anlage V ausfüllen (Einnahmen und Werbungskosten)
  • ☐ AfA-Bemessungsgrundlage korrekt ermitteln (Kaufpreisaufteilung)
  • ☐ Alle Rechnungen und Belege aufbewahren (10 Jahre)
  • ☐ Fahrtenbuch für Fahrten zur Immobilie führen
  • ☐ Steuerberater für erste Erklärung empfohlen
  • ☐ Vermietungsabsicht bei Leerstand dokumentieren

Mehr zu Steuern: AfA erklärt, Immobilien-GmbH und Steuer beim Verkauf.

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